Rotblitzer und Geschwindigkeit, gesondertes Fahrverbot?

Hallo zusammen,

Durch einen Momentversagen meinerseits bin ich vor 4 Tageb bei Rot geblitzt worden durch einen fest installierten Blitzer. Um so ärgerlicher da ich die Strecke zur Arbeit seit 10 Jahren fahre. Kann man nun auch nicht ändern,das Strafmaß mit 1.Punkt,einem Monat Fahrverbot und dem Bußgeld ist mir bekannt. Von einer Gefährdung kann keine Rede sein da die Kreuzung leer war,keine Autos und keine Fußgänger.

Immernoch im Gedanken an diesem Verstoß und wie ich am besten die 4 Wochen Fahrverbot überbrücken kann bin ich dann zu allem Überfluss gestern in einer 30er Straße mit ungefähr 38km/h,also ungefähr 36km/h nach Toleranz von einem mobilen Blitzer erwischt worden. Ich habe mich in Grund und Boden geschämt.

Ich wurde im Juni diesen Jahres mit 3km/h zu schnell geblitzt,außerorts.

Sprich dieses Jahr:

2x Verwarngeld der niedrigsten Stufe ohne punkte ohne Fahrverbot

1x Rotblitzer mit 1 Punkt und 1Monat Fahrverbot.

Die Meinungen im Netz dies bezüglich gehen sehr weit auseinander. Es geht um das Thema "Beharrlichkeit" das besagt das mehrere Verstöße in kurzen Zeiträumen zu einem gesonderten Fahrverbot führen können. Die Aussagen hierzu im Netz sind unterschiedlich, mal wird davon gesprochen das Vergehen über 26km/h für Beharrlichkeit herangezogen werden andere sind der Meinung das nur zwei gleiche Delikte in kurzer Zeit eine Beharrlichkeit ausmachen. Z.b. 2x Geschwindigkeit oder Abstabd etc.

Durch den Rotblitzer ist es meiner erster Punkt,hatte noch nie einen. Fahre auch in der Regel angemessen,war ein Momentversagen meiner seits mit dem Rotblitzer.

Muss ich hier schon mit einem gesonderten Fahrverbot rechnen wenn die Behörde mir hier Beharrlichkeit vorwirft oder kann man in diesem Fall nicht davon sprechen?

Lg

Geschwindigkeit, Recht, Blitzer, rotlichtverstoß, Auto und Motorrad
Rot über die ampel, was kommt auf mich zu?

Hallo erstmal, mir ist heute zum ersten mal passiert das ich Ausversehen über eine rote Ampel gefahren(in meinen fall wirklich in Schrittgeschwindikeit gerollt) bin.
Ich und mein Beifahrer waren zum ersten mal in der Gegend unterwegs, haben uns natürlich verfahren und mussten wieder um drehen.
An der Kreuzung war es dann so, das man die Ampel auf der Rechten Seite eigentlich gut sehen konnte hab aber im Gespräch mit meinen Beifahrer irgendwie kurzeitig ausgeblendet, auf der linken Seite war auch eine Ampel aber gute 3-4 Meter von der rechten Ampel entfernt (schräg versetzt) als mir plötzlich bewusst wurde das auf der rechten Seite doch auch noch eine war hab ich direkt den rückwärts gang eingelegt und hab mich wieder auf die eigentliche Haltestelle gestellt und bemerkt das dort oben eine Kamera sitzt( schwarz, rund, klein)
Ich hab mich, so blöd es klingt, Komischerweiße nur auf die linke Ampel konzentriert
jetzt zu meiner eigentlichen frage was kommt auf mich zu
ich habe niemanden gefährdet, blockiert, behindert bin direkt zurückgefahren
hab nichts beschädigt
bin nicht mehr in der Probezeit und bisher noch nie in der STVO in irgendeiner form aufgefallen
die Ampel war ein Stückchen hinter meiner B-Säule aber zu 100%prozent bin ich mir nicht mehr sicher, bin ja direkt zurück gefahren. Sie war länger als 1sekunde rot
Ich hab den Ampelblitzer nicht blitzen sehen (sieht man auch nicht mehr bei modernen geräten) weswegen ich hoffe das es vllt eine Kamera mit Aufzeichnung war, wenn es sowas gibt.
Ich hab jetzt hier und da schon was gelesen wie 200 euro strafe und 1monat Fahrverbot sowie 2 punkte in Flensburg wenn die Ampel länger als 1 Sek und man darüber fährt
Jetzt bin ich aber nicht ganz darüber gefahren (hab aber ein sehr kleines auto) und es war wirklich nur ein einfaches rollen also fuß auf Kupplung und bremse weswegen ich nicht weiß ob ich wirklich mit dem schlimmsten rechnen muss oder ob vllt garnichts passiert

Auto, Ampel, rotlichtverstoß, Auto und Motorrad
Einspruch gegen Bußgeldverfahren - Rotlichtverstoß?

Guten Abend,

mir wird ein Rotlichtverstoß vorgeworfen. Kurz zum Hintergrund:

Die Ampel war gelb, das auch schon längere Zeit. Da ich aber einen Drängler hinter mir hatte, der mir schon seit geraumer Zeit für meinen Geschmack zu dicht aufgefahren war, habe ich mich dazu entschlossen, die Ampel trotzdem noch zu überfahren. - Ich wurde geblitzt. - Auf dem Blitzerfoto ist mein Auto zu sehen, das bereits mit den Hinterreifen die Haltelinie überfahren hatte, die vorgeworfene Rotlichtphase beträgt 0,92 Sekunden. (Der Faher, der zu dicht aufgefahren ist, hat im letzten Moment auf die linke Spur gewechselt und ist auf dem Foto nicht hinter mir zu sehen.)

Ich habe im Internet gelesen: " Eine Rotlichtüberwachungsanlage misst die Fahrzeugbewegung üblicherweise durch zwei in die Fahrbahn eingelassene Induktionsschleifen. Die erste Schleife befindet sich unmittelbar hinter der Haltelinie, die zweite vor dem Beginn des durch die Ampelanlage geschützten Bereichs. Beginnt die Rotlichtphase, wird die Uhr der Ampelanlage aktiviert und wird erst dann gestoppt, sobald das Fahrzeug mit den Vorderrädern die im Straßenbelag verlegte Induktionsschleife überfährt. Für eine korrekte Zeitmessung ist es daher erforderlich, dass die Induktionsschleife am maßgeblichen Punkt, der Haltelinie, verlegt wurde. Liegt diese allerdings in Fahrtrichtung hinter der Haltelinie, führt dies dazu, dass unzutreffend längere Rotlichtzeiten gemessen werden. Die Messung ist dann nicht korrekt."

Gibt es hier jemanden, der mich an seinen Erfahrungen teilhaben lassen kann? Kann ich die Messung der Induktionsschleife in Frage stellen und Einspruch einlegen?

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.

Viele Grüße

Einspruch, geblitzt, rotlichtverstoß
Bei gelb über Ampel gefahren und aufgrund eines langsamen LKWs vor mir geblitzt worden?

Ich fuhr mit ca. 30 km/h hinter einem kleinen LKW auf eine Kreuzung zu. Als die Ampel auf gelb schaltete, fuhr ich noch über die Haltelinie und wollte die Kreuzung überqueren. Aufgrund des LKW's konnte ich nicht erkennen, dass sich kurz hinter Kreuzungsmitte der Verkehr stockte, sodass auch der LKW kurz nach Kreuzungsmitte sehr langsam wurde (10-15km/h). Da ich noch Mitten in der Kreuzung stand, als die Ampel dann auf rot schaltete, bemerkte ich ein Blitzen. Ich fuhr jedoch weiter, da ich 1. so etwas als Fahranfänger noch nicht gesehen hatte und ich mir unsicher war, ob es überhaupt geblitzt hat weil die Sonne so grell war und 2. noch nie etwas davon gehört hatte, wieder rückwärts hinter die Haltelinie zu fahren, damit sie sehen, dass ich die Kreuzung nicht überquert habe.

Nun habe ich einen Bußgeldschein bekommen, bei dem steht dass meine vorwerfbare Rotzeit 0,32 Sekunden beträgt. Ich werde nun versuchen Einspruch zu erheben und meine Situation zu schildern. Doch hat das überhaupt einen Sinn? Ist es ein Rotlichtverstoß auch wenn man die Ampel nicht mehr in Sicht hat und aufgrund stockendem Verkehr in der Kreuzung steht? Oder wäre das eventuell nur ein Bußgeld?

Wäre dankbar für hilfreiche Antworten und keine belehrenden Kommentare, da es für mich sehr wichtig ist, mein Einspruch zu formulieren, da ich sonst ein Aufbauseminar und einer Verlängerung der Probezeit habe.

Vielen Dank!

Auto, Bußgeld, Ampel, Blitzer, rot, rotlichtverstoß
Trage ich als Täter die Ermittlungskosten bei gebrauch meines Zeugnisverweigerungsrechtes?

Ich bin bei Rot geblitzt worden (0,7 Sekunden) und habe einen Zeugenbefragungsbogen erhalten (recht schnell, 3 Monate Verjährungsfrist kann ich mir abschminken). Ich käme als Fahrer nicht in Betracht. Ich vermute, dass ich durch meinen Vollbart nicht erkannt wurde, da ich diesen auf meinem Führerscheinbild nicht habe. Allerdings trage ich auf meinem Pero Bart und z.B. die Nachbarn würden mich wohl auch erkennen. Aus der Probezeit bin ich raus.

Ich möchte das Bußgeld natürlich nicht zahlen und deshalb von meinem Zeugnisverweigrungsrecht Gebrauch machen.

Darf ich das als Schuldiger überhaupt?

Dazu ZPO §384:Das Zeugnis kann verweigert werden: 2. über Fragen, deren Beantwortung dem Zeugen oder einem seiner im § 383 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Angehörigen zur Unehre gereichen oder die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Ich würde mir ja die Gefahr zuziehen, wegen des Rotlichtverstosses verfolgt zu werden. Oder geht es dabei um eine weitere Ordnungswidrigkeit, wie wenn ich z.B. jemanden mit Gewalt gezwungen hätte zu fahren?

Die Chancen da raus zu kommen stehen wahrscheinlich schlecht, aber hätte ich denn irgendeinen Nachteil durch die Verweigerung des Zeugnisses? Müsste ich z.B. die Ermittlungskosten bezahlen?

Welche anderen Möglichkeiten da raus zu kommen habe ich (ohne jemand anderen zu beschuldigen)? DRINGEND! DANKE!

(Bitte nur sachliche Antworten zu meinen Fragen! Sowas wie "Du bist gefahren, also solltest du auch zahlen!" könnt iihr euch sparen! Wäre nett, wenn ihr eure Quellen oder eure Qualifikation zu euren Antworten angeben könntet.)

Danke!

Blitzer, rotlichtverstoß

Meistgelesene Fragen zum Thema Rotlichtverstoß