Auto verliehen Rotlichtverstoß?

6 Antworten

Anhand des Fotos wird die Behörde wohl erkennen, dass Opa nicht gefahren ist. "Einfach bezahlen und gut" wird also vermutlich nicht funktionieren.
Im Gegensatz zum Verwarngeld haben Bußgelder (ab 60€) neben dem Bezahlen des Geldes noch weitere persönliche Konsequenzenden des Betroffenen, nämlich Punkte, ggf. Fahrverbot und eine Eintragung in das Fahreignungsregister. Daher wird die Behörde bemüht sein, diese Konsequenzen auch wirklich dem wahren Betroffenen zuzuschreiben.

Bleiben also die beiden Optionen, den wahren Fahrer anzugeben oder zu versuchen, Angaben zum Fahrer zu vermeiden (wobei Opa gegenüber deinem Kollegen wohl kein Zeugnisverweigerungsrecht haben dürfte).

Bei der zweiten Option droht Opa die Auflage eines kostenpflichtigen Fahrtenbuches.

Wenn Opa also keine unangenehemen Konsequenzen auf sich nehmen möchte, wäre es wohl das Beste, den wahren Fahrer zu benennen.

Zahlen u schweigen wäre nicht möglich da auffällt das der Fahrer viel jünger ist als der Halter...ausserdem glaubst du das dein Opa ein Fahrverbot auf sich nimmt für irgend nen Kumpel von dir??

Entweder er sagt, wem er die Karre geliehen hat oder er belcht. Richtig so.

Das kann Opa tatsächlich so oder so handhaben.... im wesentlichen hat er drei Optionen:

  1. einfach bezahlen und gut
  2. sagen wer gefahren ist
  3. oder sagen das war ich nicht und sonst schweigen

Letztere Option könnte ggf. dazu führen, dass Opa verdonnert wird, für eine gewisse Zeit ein Fahrtenbuch zu führen, wo bis auf den letzten Kilomenter jede Fahrt mit Fahrer, Ziel und Zeit dokumentiert wird.

lg, Anna

GameChanger007 
Fragesteller
 04.06.2023, 06:52

Erste Option ist ja gut einfach bezahlen und gut ist aber was passiert mit 2 Punkte und Fahrverbot?

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Es ist dein Auto, was zwar dir gehört aber auf deinen Opa zugelassen ist - er ist also der Fahrzeughalter und somit der Ansprechpartner der Behörde....

Deshalb wird zwangsläufig dein Opa den Anhörungsbogen erhalten und nicht du oder dein Kollege.

Dein Opa muss den Anhörungsbogen ausfüllen und hat kein Zeugnisverweigerungsrecht, weil dein Kollege - also kein naher Angehöriger - den Verstoß begangen hat.

Bei einem Rotlichtverstoss ist es wichtig zu wissen, wielange die Ampel schon rot war, weil davon die Höhe des Bußgeldes aber auch die Anzahl der Punkte abhängig ist und auch ob möglicherweise ein Fahrverbot verhängt wird.

Einzelheiten kannst du dem Link entnehmen.

Einfach ""nur" das Bußgeld bezahlen geht nicht, weil die Behörde mit Sicherheit wissen will, welchem Konto sie die Punkte zurechnen muss.

https://www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel/?utm_source=google&utm_medium=cpc_search&utm_term=rotlichtversto%C3%9F&utm_content=bussgeldkatalog.org-search&utm_campaign=c-6730321873&gclid=CjwKCAjwyeujBhA5EiwA5WD7_eLAjsiZAY4B2LYQv4GAKvadrFftFAzjJDx2biurBh12ORjj8Fl06RoC4jEQAvD_BwE

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen