Rotlichtverstoß aber nicht der Fahrer?


25.12.2019, 17:15

Ok ich danke euch für eure vielen Antworten die haben mir sehr geholfen.

Ich habe aber nur noch ein letzte Frage.

Sollte der jenige das wirklich abstreiten, aus welchen Grund auch immer, könnte man dann doch im Grunde genommen von der Rechtschutz Versicherung Gebrauch machen oder nicht unabhängig davon das man nur einen Fahrer angegeben hat? Ich meine wenn es hart auf hart kommen würde. Wozu sonst hat man dann diese Versicherung bzw weiß Ich das diese sowas beinhaltet, falls mal so etwas eintreten sollte. Wie schon geschrieben bzw mir beantwortet wurde, das die Versicherung, ja so nix damit zutun hat, daß weiß ich ja jetzt.

Vielleicht hat jemand damit schon eine Erfahrung. Wie sich das dann verhält.

9 Antworten

Es gibt immer ein Foto. Zwar kann man vielleicht nicht immer erkennen wer es ist, aber fast immer kann man erkennen, wer es nicht ist.

Also wenn du angibst, dass du es nicht warst, sondern ein anderer, bekommt der den selben Brief, wie du und wenn der dann angibt, dass du das warst, so wird die Stadt, die die Anhörungsbögen verschickt hat die Polizei vor Ort bitten mit dem Anhörungsbogen zuerst zu dir zu fahren und zu checken, ob die abgebildete Person du bist oder nicht und um dich gleichzeitig nochmals zu fragen wer das da auf dem Foto ist.

Wird die Polizei dann festellen, dass du das tatsächlich nicht bist, so wird die das der Stadt mitteilen und auch deine Aussage wer das war. Derjenige bekommt dann auch nochmals Besuch von der Polizei und muss dann denen klar machen, dass er das nicht ist.

Von all dem bekommt die Kfz-Versicherung nichts mit. Also sollte es da auch keine Probleme bezüglich nicht eingetragener Fahrer geben.

Wenn du es tatsächlich nicht warst, so brauchst du deine Rechtsschutz auch nicht zu bemühen, denn im Zweifelsfall muss die Stadt beweisen wer das war und nicht du. Du bist nur verpflichtet zu sagen wer das war.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
oXFlauschiXo 
Fragesteller
 24.12.2019, 07:29

Danke weiss ich Bescheid bin ich beruhigt. 🙂

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Moo013  09.09.2022, 18:50

Müsste man dazu eine Aussage machen, wenn es sich um einen Verwandten handelt?

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Entweder du nennst den Behörden die Identität des Fahrers oder du bleibst auf den Kosten sitzen. Schließlich ist es dein Fahrzeug und es war diene Entscheidung wem du dein Fahrzeug liebst. Du hättest ja auch nein sagen können.

oXFlauschiXo 
Fragesteller
 24.12.2019, 07:28

Ja klar hätte ich nein sagen können, die Sache ist das ich an dem Tag nicht gefragt worden bin ob man mein Auto nehmen kann.

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frida001  24.12.2019, 07:32
@oXFlauschiXo

Dann hast du immer noch die Schlüssel offen liegen lassen. Das ist auch eine Art der Zustimmung.

Im Übrigen, nenne die Identität und gut iss.

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verreisterNutzer  24.12.2019, 08:02
@frida001

Unsinn, die Schlüssel liegen zu lassen ist in keiner Weise eine Zustimmung.

Wenn ein Kind dadurch in den Besitz der Schlüssel gelangt und sich das Auto ausborgen würde, wäre es unterlassene Sorgsfaltspdlicht, aber auch in dem Fall keine Zustimmung.

Merke: Wenn Du eine herrenlose Uhr auf der Straße findest, dann ist es Diebstahl die Uhr ohne Absicht sie dem rechtmäßigen Eigentümer wieder zukommen zu lassen, mitzunehmen.

Mit dem rumliegendem Schlüssel ist es nichts anderes.

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frida001  24.12.2019, 08:10
@verreisterNutzer

Wenn ich dir nen Rat geben darf, erst lesen dann denken und erst dann schreiben. Das ist die richtige Reihenfolge. Deine Reihenfolge ist leider etwas durcheinander gekommen. Aber kann ich ja noch zu so früher Stunde entscheiden.

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verreisterNutzer  24.12.2019, 08:39
@frida001

Wenn Dir meine, übrigens nach deutschem Recht belegbare Meinung, nicht gefällt, ist das kein Grund gleich persönlich beleidigend zu werden.

Im übrigen ist es hier wo ich bin, bereits 3 Stunden später als in Deutschland.

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frida001  24.12.2019, 09:00
@verreisterNutzer

Ja, wie gesagt, du solltest erst lesen, dann denken und erst dann schreiben. Ich verstehe nicht, in welchem Rechtsverständnis dieser Tipp ne Beleidigung sein soll.

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verreisterNutzer  24.12.2019, 09:08
@frida001
Dann hast du immer noch die Schlüssel offen liegen lassen. Das ist auch eine Art der Zustimmung.

Diese Aussage ist falsch und nur darauf bezog sich mein Kommentar.

Wenn ich dir nen Rat geben darf, erst lesen dann denken und erst dann schreiben.

Wenn Du darin keine persönliche Beleidigung siehst, dann tust Du mir verdammt leid. So redet man nicht miteinander.

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frida001  24.12.2019, 09:12
@verreisterNutzer

Na wenn du nicht einmal gutgemeinte Tipps tollerierst, dann möchte ich nicht wissen wie du mit Kritik umgehst.

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Bei meiner Versicherung habe ich das gleiche gefragt.

Also, mir wurde gesagt, es sollte oder wird ja dafür das jemand anders gefahren ist einen Grund geben. Das heißt wenn du als eigentlicher Fahrer z.b. dich nicht gut gefühlt hast und deswegen einen anderen für diese Fahrt fahren lassen hast, dann ist das so und niemand könnte auch im Ernstfall dich dann für deine vorsorgliche Entscheidung belangen.

Aber ich verstehe grade nicht, was die Versicherung mit dem Blitzerfoto zu tun hat? Den Bescheid und das Foto des Fahrers wird doch dem Halter, also dir zugestellt. Nicht der Versicherung. Die hat nichts damit zu tun und wird darüber auch garnicht informiert. Denn es ist ja kein Materieller Schaden entstanden.

verreisterNutzer  24.12.2019, 07:52

So funktioniert das wenn man sich vor Ort persönlich betreuen lässt und sich nicht bei einem der Onlineversicherungsmakler versichert, die solche Tips ganz sicher nicht geben würden

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EddiR  24.12.2019, 08:06

Ich glaube, der Fragesteller würfelt da gerade OWI KFZ-Haftpflicht und Rechtschutzversicherung zusammen... Schwer, dem Kauderwelsch zu folgen...

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Ein Rotlichtverstoss ist kein Versicherungsfall. Und da kein Unfall passiert ist, der die Versicherung intessieren könnte, wird auch dorthin keine Meldung, welcher Art auch immer, erfolgen.

Wenn Du das Auto z.B. in die Werkstatt gibst und die machen eine Probefahrt, sitzt Du ja auch nicht selber am Steuer. Da ich auch diese Regelung habe, denke ich auch manchmal darüber nach. Die Werkstatt ist da wahrscheinlich versichert, wenn da der Schadensfall eintreten sollte. Und ich denke nicht, dass die Versicherung da dann Probleme machen würde.

An Deiner Stelle würde ich mal unverbindlich bei der Versicherung anfragen, in welchen Ausnahmefällen, ein anderer Fahrer am Steuer sitzen dürfte. Ohne diesen Vorfall zu erwähnen natürlich. Ich will das eigentlich schon lange auch mal anfragen. Und jede Versicherung hat da wohl auch ihre eigenen Regelungen.

verreisterNutzer  24.12.2019, 08:20

Dazu gibt es keine individuellen Regelungen, sondern nur das Versicherungsvertragsgesetz.

Das besagt, das die Versicherung zur bedingungsgemäßen Regulierung verpflichtet ist. Im frei wiedergebenen Wortlaut heißt das:

Die Versicherung ist zur Leistung verpflichtet, wenn die Risikoerhöhung nicht vorsätzlich verschwiegen wurde und wenn sie das Risiko auch unter Kenntnis der Umstände zu einem höheren Beitrag angenommen hätte. Der höhere Beitrag kann bis zu einem Jahr rückwirkend nachträglich berechnet werden.

Dieser Paragraph gilt übergreifend für alle Sachversicherungen. Bei Interesse suche ich Dir den Paragraphen gerne raus.

Im übrigen, wer im Auftrag eines Berechtigten handelt, diesen zur Entlastung ablöst oder diesen wegen plötzlich eintretender Umstände vertreten muss, der wird in der Kfz Versicherung ohne jede Konsequenz so behandelt, als sei der nicht benannte Fahrer der Berechtigte selbst.

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Lachlan  26.12.2019, 07:37
@verreisterNutzer

Was bist Du denn für ein Wichtig?

Deinen Senf hättest Du gerne in einem eigenen Beitrag absondern können. Aber dazu scheinst Du ja nicht fähig zu sein.

Stattdessen hängst Du Dich in die Beiträge anderer hinein und nervst da.

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Zunächst musst du hier einiges trennen.

  1. Den "Rotlichtverstoß"
  2. Die Versicherung.

Zu1.

  1. Du als Halter wirst Post von der Bußgeldstelle bekommen, da dein Kfz fotografiert worden ist.
  2. Nun liegt es an dir, diesen Fragebogen wahrheitsgemäß aus zu füllen, wer der tatsächliche Fahrer war.
  3. Wenn du diesen dann angibst, wird dieser von der Bußgeldstelle angeschrieben und zur Sache gehört.
  4. gibt dieser den Verstoß zu, ist alles in Ordnung

zu 2.

  1. Wenn nur du als Fahrer in der Versicherung eingetragen bist, interessiert die Versicherung der "Rotlichtverstoß" gar nicht.
  2. Sollte es aber zu einem Unfall kommen, dann ist die Versicherung schon daran interessiert, wieso ein anderer als im Vertrag vereinbart gefahren ist.
  3. Entweder werden dann Prämien nachgefordert oder du bleibst auf deinem Schaden sitzen
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht
verreisterNutzer  24.12.2019, 07:47

Alles richtig, ausser:

2.3. Muss heißen:

Ist die Versicherung (sowohl KH wie auch Kasko) zur bedingungsgemäßen Regulierung verpflichtet, kann aber die Differenz des höheren Beitrags bis zu einem Jahr rückwirkend verlangen, der fällig gewesen wäre wenn der Fahrer zum benannten Fahrerkreis gehört hätte.

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