Rotblitzer und Geschwindigkeit, gesondertes Fahrverbot?

4 Antworten

Das halte ich für sehr unwahrscheinlich, dass diese Mini-Geschwindigkeitsüberschreitung zu weiteren Fahrverboten o.ä. führt. Da wäre ich entspannt.

Bei Rotlichtverstößen entscheidet die Zeit zwischen "ist rot" und dem Moment, wo Du über die Linie fährst, und natürlich ob es mit Gefährdung usw. war.

Bei über 1 Sekunde rot hast Du kaum eine Möglichkeit, das Fahrverbot zu umgehen.

Zwei gleiche Vergehen in kurzer Zeit können ggf als ein Vergehen gewertet werden. Hier geht es aber um zwei grundverschiedene Vergehen. Deshalb nein - jedes Vergehen wird hier einzeln abgearbeitet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so

Du kannst ja zumindest mal Widerspruch einlegen und den Sachverhalt klären, wenn es so kommen sollte.