Rotlichtverstoß - Wo seh ich denn wie lange ich drüber war?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Y1 = yellow1 = Dauer der Gelblichtphase.
R1 = red1 = Dauer der Rotlichphase bis zum Foto 2.

Dir werden also 0,81 s vorgeworfen

JeszySchlumpf 
Fragesteller
 14.03.2017, 06:40

Danke, das war alles was ich wissen wollte :D

Hallo Jeszy,

das ist aber alles ziemlich wirr und konfus was du hier schreibst.

Es wird einem nicht vorgeworfen bei ROT über die Ampel gefahren zu sein, wenn man bei GELB drüber gefahren ist. Die Schaltung der Fußgängerampel hat damit auch nichts zu tun.

Wenn du heute Anhörungsbogen erhalten hast, dann steht in diesem auch konkret, was dir vorgeworfen wird und wie lange die Ampel rot war.

Hast du heute nur dein nachträglich angefordertes das Foto erhalten, dann steht es in dem ersten Schreiben, welches du zu diesem Verstoß erhalten hast.

Viele Grüße

Michael

JeszySchlumpf 
Fragesteller
 13.03.2017, 15:26

Doch der blitzer schon. Wurde mir schon von mehreren bestätigt unter anderm eben auch von Taxifahrern. Wahrscheinlich ist die Ampel rot geworden als ich gerade in der kreizung war. Was auch immer.

Nein da steht nirgends wie lange ich drüber war. 

19Michael69  13.03.2017, 15:29
@JeszySchlumpf

Für einen Rotlichtverstoß reicht es nicht, wenn man bei GELB über die Haltelinie und bei ROT in die Kreuzung einfährt.

Was hast du denn nun genau bekommen? Nur ein Foto kann nicht sein.

In einem Anhörungsbogen steht immer was einem vorgeworfen wird und wenn der Blitzer so auslöst, wie von dir beschrieben, dann kann es sich nur um einen "GELBLICHTVERSTOSS" handeln.

Alles andere wäre anfechtbar.

Gruß Michael

JeszySchlumpf 
Fragesteller
 13.03.2017, 15:43
@19Michael69

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.  § 37 Abs. 2  § 49 STVO  § 24 StVG 132 Bkat

Allerdings blitzt der blitzer schon wnen die fußgängerampel rot ist

Nö. Egal, welche Fussgängerampel du meinst: Es blitzt, wenn die Ampel für Autos beim Überfahren der Haltelinie rot zeigt. Und dann wird erfasst, wie lange die Ampel bereits rot angezeigt hat. Und durch den zweiten Blitz wird erfasst, wie schnell du gefahren bist und ob du überhaupt weitergefahren bist.

JeszySchlumpf 
Fragesteller
 13.03.2017, 15:18

Normalerweise blitzen die sobald die Ampel rot ist, ja. In dem Fall blitzt es aber schon bei Gelb sobald die fußgängerampel beim rechtsabbiegerade rot ist. 

Ich dachte mir gut ist gelb fahr schnell rüber weil sonst hätte ich ne vollbremsung hinlegen müssen und mir wäre jemand hinten rauf gefahren (weil viele Herrschaften den Abstand nicht einhalten können)

Jermaine23  13.03.2017, 15:24
@JeszySchlumpf

Deine Begründung klingt logisch, es wird sie dir aber keiner vor Gericht abnehmen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann kontaktiere einen Anwalt. Selbst wenn du keine hast, dann kannst du dort nachfragen. Die werden dir in jedem Fall weiter helfen, meistens auch kostenfrei.

19Michael69  13.03.2017, 15:25
@JeszySchlumpf

Wenn dem wirklich so ist, dann wird dir aber kein Rotlichtverstoß vorgeworfen, sondern dementsprechend nur ein Gelblichtverstoß.

Und das kostet dann 10 Euro.

Gruß Michael

ronnyarmin  13.03.2017, 15:25
@JeszySchlumpf

Die Füssgängerampel ist für dich als Autofahrer irrelevant. Es blitzt, wenn deine Ampel beim überfahren der Haltelinie rot gezeigt hat.

Ob dir Jemand hinten drauf fährst, weil du bremst, ist nicht dein Problem. Jeder hat sich so zu verhalten, rechtzeitg anhalten zu können.

JeszySchlumpf 
Fragesteller
 13.03.2017, 15:33
@ronnyarmin

Als ich mit der Front drüber war, war es auch noch gelb. Vielleicht ist die gerade auf rot als ich mit dem Heck drüber war. 

Ich hab keine Ahnung deshalb frag ich ja. Das ist mein erstes Blitzerfoto ich hab da echt keine Ahnung von

ronnyarmin  13.03.2017, 15:37
@JeszySchlumpf

Die Auslösung der Kamera erfasst nicht, mit welchem Fahrzeugteil sie überfahren wurde.

Niemand war dabei und kann die Sachlage beurteilen. Tatsache ist: Die Ampel hat für dich rot gezeigt, und du hättest anhalten können. Ansonsten hätte es nicht geblitzt. Ich meine mich sogar zu erinnern, dass der Blitzer erst scharf geschaltet ist, wenn die Ampel länger als 1 Sekunde rot gezeigt hat.

Für den Verkehr hinter dir bist du nicht verantwortlich, und dessen Fehler darfst du nicht durch Fehler deinerseits versuchen auszubügeln. Zumal unklar ist, ob der Fahrer tatsächlich nicht hätte anhalten können.

Die Anlage blitzt, wenn die Ampel für Autos rot ist. Ob Du bei Rot fährst, kannst Du ja so genau nicht sehen, wenn Deine Vorderräder die Haltelinie überqueren, siehst Du das Rotlicht nämlich nicht mehr.

Da steht doch, das Du 0, 81 Sekunden nach Rot die Haltelinie überfahren hast.

JeszySchlumpf 
Fragesteller
 13.03.2017, 15:27

Das war doch meine frage. Denn ich wusste das nicht. Mein Gott,  was seid ihr denn so pampig. 

19Michael69  13.03.2017, 15:32

Da hat wenigstens einer vollkommen richtig die Zeit erkannt ;-)

Und dann kann es auch nicht sein, dass der Blitzer schon bei gelb ausgelöst hat.

Gruß Michael

Rockuser  13.03.2017, 15:34
@19Michael69

Ja mit Strafzetteln kenne Ich mich leider aus Erfahrung aus. ;(