Darf unser Vermieter ohne zu fragen an unseren Kühlschrank gehen?

Hallo ihr lieben,

Mein Freund und ich hatten mal ne Zeit lang die Wohnung etwas vernachlässigt wodurch es sehr schmutzig war. Dieses hat unser Vermieter raus bekommen und es hieß entweder wir machen die Wohnung wieder ordentlich oder er schmeißt uns raus. Wir haben dann die Wohnung wieder auf Fordermann gebracht und seit dem kommt er jeden Freitag und kontrolliert wie es bei uns aussieht. Er guckt auch immer in den Kühlschrank rein und nimmt sich einfach ohne zu fragen ein Bier raus. Und dann sagt er noch "gibt es auch einen Schnaps dazu?" Und wenn wir dann sagen wir haben nichts verlangt er, dass wir was holen. Mein Freund meint es is nicht so wild aber ich finde es ziemlich respektlos. Er verlangte auch von uns, dass wir unsere Katzen weg geben weil halt einige Tapeten zerkratzt waren, ich habe die dann erstmal in eine Pflegefamilie gegeben bis wir eine andere Wohnung gefunden haben. Er will auch , dass wir unsere Kratzbäume usw verkaufen aber das ist doch unsere Sache, wir haben uns an die regel gehalten, dass keine Katzen mehr in der Wohnung sind aber ob die kratzbäume da noch stehen oder nicht geht ihm doch nichts an. Nun müssen wir noch dort wohnen bleiben bis wir alles abbezahlt haben ( wir zahlen die Schäden die wir in der Zeit wo wir die Wohnung vernachlässigt haben in raten ab z.B backofen usw. ) wenn wir vorher ausziehen habe ich Angst, dass er alles auf einen Schlag bezahlt haben will.

Ich finde es aber etwas übertrieben, dass er nun jeden Freitag die Wohnung kontrolliert nur weil wir einmal einen Ausrutscher hatten, irgentwann muss man doch auch mal vergessen können. Und er redet auch immer sehr abwährtend mit mir , z.B nimmt er einen gelben Sack aus unserem Schrank und hält mir den vor die Augen und sagt "Tina, lies mir mal vor was da drauf steht" dann sage ich "gelber Sack" und dann sagt er "RICHTIG! Und wofür benutzt man den?" ....usw..... ich fühle mich dann immer wie so eine geistig zurückgebliebene behandelt.

Was sagt ihr dazu? Ist das Rechtens was unser Vermieter macht?

Vermieter, Mieterrecht
Strom wird abgestellt mit neugeborenen?

Hallo bitte keine wie wo was fragen.

Einfach nur konkrete Antworten 😊das wäre toll.

Also mein mann geht arbeiten und ich bin momentan daheim bei unserem Sohn und erwarte in den nächsten Tagen unser zweiten Nachwuchs.

Mein mann verdient leider nicht so viel ca 1650€ netto ich hab momentan nur Kindergeld als Einkommen also einmalig 200€.

Wir wohnen in einer Mietwohnung, zahlen 700€warmmiete plus 121€ Strom

Leider haben wir nachtspeicheröfen. Das diese generell sehr sehr teuer sind ist uns bewusst aber beim derzeitigen Wohnungs Markt in Baden-Württemberg eigentlich unmöglich eine neue bleibe zu finden. Wir suchen schon seit 1 1/2 Jahren da wir nur eine zwei Zimmer Wohnung haben.

Naja zum eigentlichen problem.

Die EnBW (Strom Versorger) möchte uns am 14.2 den Strom abstellen, da wir eine Nachzahlung für das Jahr 2019 aufbringen müssen von Sage und schreibe 1950€!!!!

Das wir dies nicht sofort zahlen können sollte bei unserem jetzigen finanziellen Status klar sein.

Also habe ich dort angerufen und versucht diese als Raten abzuzahlen. Das Problem ist die EnBW möchte uns nur 6 Monate Zeit geben um den Betrag abzuzahlen (anscheinend ist das bei denen ihrem System so das die Abrechnung nur auf 6raten gehen)

Das ist aber unmöglich für uns aufzubringen da wir ja so schon sehr sehr eng leben und wir ja quasi auch monatlich den Anschlag bezahlen.

Also hab ich raushandeln können das ich einfach 150€ raten zahle und 121€ Strom. Dies tat ich auch Ende Januar. Heute kam der Außendienstmitarbeiter und wollte uns den Strom abstellen.

Er gab uns Zeit bis zum 14.2 das gesamte Geld aufzutreiben.

Naja werden wir nicht schaffen, also wird uns der Strom abgestellt.

Da wir von keinem Amt leben bekommen wir auch keine Hilfe. Muss uns die Stadt eine not Unterkunft zur Verfügung stellen?

Finanzen, Geld, Strom, Energie, Kosten, EnBW, Mieterrecht
Nachbar Fluchtweg versperrt, was tun?

Hallo zusammen,

wir wohnen in einem Haus mit mehreren Wohnungen. Den Eingang dürft ihr euch ungefähr so vorstellen wie auf dem Bild nur ohne Treppen.

Auf jeden Fall sind links und rechts davon jeweils zwei kleine Läden, der eine Laden ist sehr bescheiden verkauft nur ein paar Kräuter ist selten da und macht überhaupt keine Probleme. Der andere Laden hingegen ist ein Luxus Second Hand Laden betrieben von einer alten Frau und diese stellt immer eine Kleiderstange mit Klamotten in den Eingangsbereich gegenüber von ihrem eigenen Eingang.
Jetzt ist es schon mehrmals passiert das Paketboten den Eingang nicht finden, das Paket dann zurück geht oder irgendwo 4 Häuser weiter abgegeben wird obwohl man zuhause ist. Man kann zwar an dieser Kleiderstange vorbeilaufen, es ist nicht so dass man überhaupt nicht mehr reinkommt aber mit vielen Einkaufstüten und einem Kinderwagen wird es dann schon schwierig.

Außerdem ist der Eingangsbereich doch auch ein Fluchtweg und da dürfte doch normalerweise nichts stehen oder liege ich falsch ? Was kann ich tun, wenn sie die Kleiderstange trotz netter Bitte nicht entfernt und der Vermieter nicht darauf reagiert. (Er reagiert auf sowieso gar nichts) Es ist ja schließlich ein Fluchtweg und die Kleiderstange steht da nicht mal nur 2 Stunden sondern jeden Tag und zwar den ganzen Tag.
Danke für die Hilfe.

(Die Läden gehören offiziell zu unserem Wohnhaus d.h. Sie ist sozusagen Nachbarin auch wenn sie nicht bei uns wohnt.)

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Miete, Laden, Recht, Vermieter, Mieterrecht, Nachbarschaft, Vermieterrecht, Fluchtweg, Wohnhaus
Nebenkostenabrechnung Mitbewohner?

Hallo,

ich habe 2018 noch eine andere Wohnung zusammen mit einer weiteren Person (WG) bewohnt. Auf dem Übernahmeprotokoll war die neue Adresse meines Mitbewohners angegeben.

Am 30.12.2019 erhielt ich eine Mail vom Vermieter, dass meine Nachsendeadresse nicht funktionieren würde. Er sendete ein Foto vom Umschlag, der am 20.12.2019 adressiert war und am 21.12.2019 zurück gesendet wurde, als Anhang sendete er außerdem die Zahlungsaufforderung.

Auf dem Umschlag stand jedoch die Adresse meines Mitbewohners aber eben nicht sein sondern mein Name drauf, wodurch klar war, warum der Brief nicht zugestellt werden konnte.

Theoretisch ist eine Nachzahlungsforderung via Email nicht gültig und da die Forderung nicht 12 Monate nach Ablauf (31.12.2018 - 31.12.2019) postalisch bei mir oder ihm eintraf, könnte man der Nachzahlung theoretisch widersprechen.

Nun ist meine Frage: Da der Brief zeitig genug abgeschickt wurde und nicht zugestellt werden konnte, ist der Vermieter theoretisch nicht schuld. Jedoch hat er ja den Fehler gemacht und die falschen Angaben/falschen Namen auf den Umschlag geschrieben, weswegen dieser nicht zugestellt werden konnte. Nun ist die Frist von 12 Monaten verstrichen und somit wäre die Zahlung hinfällig. Kennt sich jemand aus und weiß, wie man in einem solchen Fall reagiert bzw. ob die Schuld nun beim Vermieter liegt?

Wohnung, Mieter, Recht, Vermieter, Mieterrecht, Nebenkostenabrechnung, nebenkostennachzahlung
Darf der Vermieter einen großen 1100 l Müllcontainer (Verpackungsmüll) direkt neben meinem Schlafzimmerfenster platzieren?

Leider habe ich soeben erfahren, dass unsere Wohnungsbau-Gesellschaft einen riesigen 1100 Liter Müllcontainer für Verpackungsmüll neben mein Schlafzimmerfenster aufstellenlassen möchte. Also nicht davor, sondern ca. 1 Meter seitlich vom Fenster entfernt. Das ist ziemlich nah, da ich immer direkt darauf schauen müsste. Ich bin mir sicher, dass es im Sommer bei ca. 30 Grad auch zur Geruchsbelästigung kommen kann und dann die unmittelbare Nähe zu meinem Schlafzimmer, dort wo man schläft und sich ausruhen möchte und dann ständig Deckel auf und zu, was auch noch eine Lärmbelästigung darstellt.

Soviel ich weiß, ist diese unmittelbare Nähe gar nicht erlaubt. Da ich von drei Eingängen dann auch noch ein einzige Mieterin wäre, die so eine Tonne/Container direkt vor sich stehen hat, die anderen Mieter haben das Pech nicht. Es gäbe auch noch andere Möglichkeiten, aber dann wäre der Weg, den man den Container zur Straße zur Abholung rollen müsste, zu weit. Und das will die Wohnbaugesellschaft nicht.

Was kann ich da machen? Erst zulassen und abwarten, ob das wirklich so schlimm ist (dazu werden allerdings zwei kleine Bäume gefällt und eine Plattform gepflastert) oder jetzt sofort, wo ich erfahren habe, was mir blüht, Einspruch erheben?

Mietwohnung, Abfallentsorgung, Mieterrecht, Mülltonne, Geruchsbelästigung
Zählerstand nach Auszug ablesen?

Achtung: langer Text

Hallo,

Wir haben im Moment eine sehr komplizierte Situation, und unsere ehemaligen vermieter erschweren es uns leider.

Zum 01.11 dieses Jahres haben wir unsere Wohnung gekündigt, da wir eine sehr nette neue Vermietern haben durften schon zum 26.10 in unsere neue Wohnung, also stand unsere alte Wohnung vom 26.10 bis zum 01.11 leer. Als wir all unsere Sachen am 26.10 aus der Wohnung geholt haben war auch die Vermieterin da und meinte es wäre alles in Ordnung und sagte auch zu uns das sie den Heizstrom abmelden würde ( wir haben 2 Stromkonten 1 × Heizstrom und 1× Nutzstrom). Dann wollte sie uns am 01.11 nochmal sehen weil sie noch einen kleinen Mängel in der Wohnung entdeckt hat ( also muss sie irgendwann zwischen dem 26.10 und dem 01.11 nochmal in der Wohnung gewesen sein OHNE uns vorher darüber informiert oder gefragt zu haben ob sie rein darf, was auch nicht ganz rechtens war weil wir die Wohnung ja auch bis zum 01.11 bezahlt haben oder?).

Also sind wir hin und haben über den Mängel geredet und besprochen das wir ihn beseitigen ( es war wirklich nur eine Kleinigkeit), als wir in der Wohnung waren haben wir auch gleich gemerkt das sie die Heizung angemacht haben ( es ist eine Kellerwohnung mit einer Strom Bodenheizung der Verbrauch ist also nicht gerade gering).

In dem Moment hatte ich mir noch keine Gedanken darüber gemacht weil ich ja dachte sie hätte den Strom abgemeldet, doch dann hatte ich einige Tage später in meiner ein EON App gesehen das sie den Strom nicht abgemeldet hat, dann rief ich bei EON an und wollte es abmelden aber dafür brauche ich ja die Zählerstände die ich nicht habe ich habe versucht unsere alte Vermieterin anzurufen es geht aber niemand ran, wenn ich ihr in WhatsApp schreibe das sie mir doch bitte die Zählerstände schickt Liest sie es antworte aber nicht.

Jetzt haben wir aber dem jenigen geschrieben der in die Wohnung einzieht er wäre heute Abend um 20 Uhr in der Wohnung und er meinte ich könnte kommen und die Zähler ablesen mir ist schon klar das ich jetzt für den Zeitraum in dem unsere Vermieter geheizt haben zahlen muss, der jetzige Mieter zieht aber eigentlich erst zum 15.11 ein darf ich trotzdem mit seiner Genehmigung in die Wohnung ? Bzw. es ist eigentlich nur der Hausflur.

Kündigung, Recht, Mieterrecht, Zählerstand
Klausel im Mietvertrag wirksam?

Hallo Mietrechtsexperten,

habe gerade Ärger mit einer Mieterin die gekündigt hat. Die will sich um die Renovierung drücken usw.

Ihr Exmann regelt die Dinge für sie und hat als Erstes behauptet, sie könne vorzeitig aus dem Mietvertrag, wenn sie solvente Nachmieter stelle. Diesen Zahn habe ich ihr schon gezogen, denn es gibt keine Nachmieterklausel und auch keiner der drei anerkannten Gründe um bei Nachmieterstellung raus zu kommen hat sie auch nicht.

Sie zieht nicht berufsbedingt um, zieht nicht ins Altersheim/Pflegeheim und heiratet auch nicht.

Bezüglich Renovierung hat mir Herr ... folgendes mitgeteilt.

Das ist soweit richtig... allerdings sollte man die „starre Klausel“ in § 24 des Mietvertrages berücksichtigen... dort steht: „Die Erneuerung der Anstriche von Fenster, Türen usw. ist regelmäßig nach 6 Jahren erforderlich."
Weil beide Klauseln sich mit der Renovierungspflicht der Mieterin befassen, müssen sie ihrer gemeinsamen Bestimmung gemäß als zusammengehörig betrachtet werden. Eine Aufrechterhaltung der für sich genommenen wirksamen Verpflichtung zur Durchführung der laufenden Schönheitsreparaturen ist daher nicht möglich, so das beide Klauseln unwirksam sind.

Ist das wirklich so, hat er recht?

Normalerweise ist die starre Frist durch "im allgemeinen" aufgeweicht aber ich bin mir nicht sicher ob die gesamte Klausel nun unwirksam ist durch:

Die Erneuerung der Anstriche von Fenster, Türen usw. ist regelmäßig nach 6 Jahren erforderlich

Als Bild habe die die gesamte Klausel eingestellt.

Hat Jemand entsprechende Links oder Urteile vom BGH wo ich das nachlesen kann?

Sollte die Klausel unwirksam sein, dann muss ich für meine Schwiegermutter wohl neue Mietverträge mit wirksamen Klauseln kaufen

Vielen Dank im Voraus

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Wohnung, Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Mietvertrag, Mieterrecht
Nachbarn extrem laut, habe Angst zu klingeln?

Vor einiger Zeit sind über uns eine junge Frau und ihr Freund (? nehme an, dass es sich dabei um ihren Freund handelt), eingezogen. Das Ding ist, dass sie häufig und zu den unmöglichsten Zeiten sehr laut sind. Vor allem die Frau schreit extrem laut und viel, dass ich das Gefühl habe, dass sie kurz davor ist, die Wohnung zu zerlegen. Von dem Mann ist nicht sehr viel zu hören, zumindest stimmtechnisch höre ich eigentlich fast nur das übersteigerte Herumgebrülle der Frau. Auch scheinen Gegenstände geworfen oder Türen geknallt zu werden, so ganz genau kann ich das nicht beurteilen.

Von der Art und Weise wie sich die Frau aufführt, habe ich etwas Bedenken selbst an die Tür zu klingeln und sie darauf hinzuweisen, wie laut sie eigentlich ist.

Meine Frage ist, was wohl am Sinnvollsten wäre in dieser Situation zu tun? Polizei wegen Lärmbelästigung verständigen? Die Nachbarn bei der Dogewo melden? Trotz meiner Bedenken doch selbst hingehen? Etwas anderes tun?

Ich kann verstehen, wenn man sich mal streitet, aber wie gesagt geht dieser Lärm weit darüber hinaus und offen gestanden scheint mir meine Nachbarin nicht ganz richtig im Kopf zu sein, so wie sie immer rumschreit (es ist ja nicht mal wirklich ein Streit, weil eigentlich immer nur sie zu hören ist). Außerdem ist es ja keine Ausnahme. Wenn ich Zuhause bin höre ich sie ständig und das teilweise zu den unmöglichsten Uhrzeiten.

Ich möchte die Situation nicht weiter anspannen oder unnötig Probleme machen, aber ich will diese Ruhestörung nicht länger dulden müssen. Was haltet ihr für die vernünftigste Maßnahme?

Psychologie, Lärmbelästigung, Mieterrecht, Nachbarn, Ruhestörung, Lärmbelästigung durch Nachbarn
Unsere Mieter werden von Nachbarn gemobbt. Was kann ich dagegen tun?

Hallo zusammen,

Ich habe heute ein Anruf von unserem Mieter erhalten. Seit einiger Zeit beschweren sich Nachbarn über jede Kleinigkeit bei unseren Mietern. Egal ob im recht oder zu Unrecht. Er hat mir so einige Sachen geschildert die in letzter Zeit so passieren.

1. Laut Angaben des Mieters wird der Müll aufgeschnitten und durchsucht.

2. Desweiteren soll unser Mieter die Tür wohl zu doll zu knallen morgens. Der Mieter hingegen sagt das es mal vorgekommen ist aber nachdem er drauf angesprochen wurde macht er die Tür mit dem Schlüssel zu, so leise es geht. Aber das soll immernoch zu laut sein.

3. Die beschweren sich immer wenn die Mieter Besuch bekommen. Der Mieter sagt schon "ich muss meinem Besuch sagen, bitte nicht so laut sein. Heute sind sie die Treppen runter gegangen und da kam von einer Nachbarin ein Kommentar wie : lauter kann es ja nicht mehr werden etc.

4. Die Nachbarn wissen das das Paar auf dem Balkon raucht. Der Mieter hat mir Bilder geschickt das sie Aschenbecher etc haben und sie nichts vom Balkon werfen. Aschenbecher ist ein tiefes Glas. Also kann auch bei Wind nichts runter fliegen. Trotzdem wird ein Aushang gemacht indem steht das niemand kippen Reste auf den Rasen schmeißen soll. Es geht indirekt an die Mieter sogesehen.

Ich habe mittlerweile mitbekommen das einer der Nachbarn damals die Wohnung wohl für seine Tochter kaufen wollte. Dies hat nicht geklappt weil wir mehr geboten hatten. Ich denke die wollen deswegen die Mieter raus mobben. Und es danach weiter machen bis wir die Wohnung verkaufen.

Die anderen Nachbarn haben sie mittlerweile auch schon angesteckt.

Die Mieter fühlen sich so langsam unwohl was auch verständlich ist. Aber ich möchte da was gegen machen.

Wie kann ich gegen sowas vorgehen? Rechtsschutz besitzen wir auch. Falls es per Anwalt gehen muss.

Mobbing, Mieterrecht, Vermieterrecht, nachbarn streit
Schönheitsreparaturklausel unwirksam?

Allgemein gilt zwecks Schönheitsreparaturen ja folgendes:

Sofern im Mietvertrag eine klare Farbvorgabe während der Mietzeit vereinbart ist, so ist diese unwirksam, genauso wie die Klausel, dass der Mieter Türen oder Decken während oder zum Auszug der Mietzeit nur in Weiß zu streichen hat.

Farbvorgaben – sofern diese als neutrale und deckende Farben bezeichnet werden – sind zum Zeitpunkt des Auszuges aber möglich.

In meinem Vertrag steht folgendes:

"Klarstellung zu Schönheitsreparaturen: Hier wird ausdrücklich auf die Regelung zu (§ mit Schönheitsreparaturen) hingewiesen. Zur Klarstellung wird vereinbart, dass bei

-Sichtbaren Ausbesserungen

-Wände und Decken mit einem anderen Farbton, als der Farbton bei Übergabe gestrichen wurde oder

-in der Wohnung geraucht wurde

sich die Vertragsparteien einig sind, dass die in vorgenannten Fällen die Schönheitsreparaturen vom Mieter bei Auszug fachgerecht durchzuführen sind, oder der Mieter die Kosten für einen vollen Renovierungsturnus trägt. Für die Bemessung der Kosten der Schönheitsreparaturen kann ein Kostenvoranschlag eines Malerunternehmens herangezogen werden."

Wird durch das fett geschriebene Zitat meine Schönheitsreparaturklausel unwirksam, da mir ja hierdurch eine feste Farbe vorgegeben wird oder nicht?

Wenn jetzt mein Nachmieter einige Stellen in der Wohnung gestrichen hat, obwohl er wusste, dass ich momentan Angebote von Malern einhole, ist dass dann nichtmehr mein Problem oder?

Wohnrecht, Miete, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mieterrecht, Wohnungsübergabe
Aushang im Hausflur machen?

Hallo... Wir wohnen in einem Haus mit ca 13 Wohnungen...

Jetzt wohnt hier seit einiger Zeit eine neue Familie, sie sprechen kaum deutsch und sind auch sonst sehr negativ... (um die geht es)

Wir haben auch noch eine andere Familie, die sind auch öfter negativ aber mit denen hat man sich eingelebt... (um die geht's generell nicht)

Eines haben die beiden Familien gemeinsam sie haben ganz kleine Kinder... Die Familie Die direkt neben uns wohnt, wohnt in der 4 Raum Wohnhng mit ca 5 Leuten Vill noch mehr...

Die die unter uns wohnen sind zu 4, da schreit die Mutter der Kinder ständig rum und das sehr laut Fast den ganzen Tag über, meistens schreit sie die Kinder an...

Sie haben noch was gemeinsam, Kinderwägen...

Bei der Familie die unter uns wohnt, die parken ihren Kinderwagen ständig bei uns vor dem Keller... Die Familie die Neben uns wohne parken ihren im Flur vor den Briefkasten... Jetzt bekommt die Familie neben uns ständig Besuch, heute stehen 6 Kinderwagen im Hausflur im hauseingang (2 an den Briefkasten und 3 beim Kellereingang (da is kein durchkommen mehr) und 1 direkt bei der Treppe)... Und oben bei denen vor der Haustür liegen einige Schuhe, für die Leute die von noch weiter oben kommen ist das blöd weil sie da durch müssen... Da die Schuhe direkt vor der Treppe liegen...

Der Punkt ist, mich regt das richtig auf... Ich versteh ja das man Kinderwagen nicht immer hoch tragen will, aber die meisten. Kann man doch zuklappen und in den eigene Keller stellen.. Mir ist klar das der Besuch auch wieder geht, trotzdem finde ich das das so nicht weiter geht...

Weshalb ich einen Aushang machen wollte, nur weiß ich nicht ob sie das dürfen oder was ich darein schreiben soll...

Könnt ihr helfen?

Schuhe, Familie, Kinder und Erziehung, Kinderwagen, Mieterrecht, Aushang, Hausflur
Schimmel - Wer bezahlt Entfernung (Vermieter oder Mieter)?

Mir ist bewusst, dass solche Sachen von Fall zu Fall entschieden werden. Wir haben unserer Vermietung den Schaden gemeldet. Es gab bei uns eine Wohnraumklimamessung über 2 Wochen und es wurde angefangen den Schimmel jetzt zu entfernen (Fensterlaibung, Fensterdichtungen, Tapeten & kleine Teile der Innenraumfassaden). Die Ergebnisse der Messung liegen uns leider nicht vor und müssten wir noch bei der Vermietung anfragen. Achja: prinzipiell sind nur Außenwände betroffen!

Ich habe Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben, weswegen ich mich schon erkundigt habe (online) über mögliche Gründe für Schimmel. Zum einen haben wir alte Fenster und der Bau ist prinzipiell aus den 60er/70ern (aka schlecht gedämmt). Ich bin dann darauf gestoßen, dass auch durch Risse in der Fassade, vermehrt Feuchtigkeit eindringen kann und somit die Wände feucht werden.

Daraufhin habe ich mir die Fassade (außen) um die Fenster angeguckt und entsprechend viele (alte) Risse, teilweise kleine Löcher und schlechte Ausbesserungsversuche gefunden. Reicht das im Zweifel aus, um die Kosten komplett von der Vermietung übernehmen zu lassen und weiterführend eine Fassadenerneuerung einzufordern (damit der Schimmel nicht immer wiederkommt!)?

Ich stelle auch noch ein paar Bilder ein, damit Ihr die Lage als Laien & Experten besser einschätzen könnt.

Vielen Dank im voraus für entsprechende Antworten! :)

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Wohnung, Schimmel, Vermieter, Fassade, Mieterrecht, Schimmelbefall
Zugang zum Telefonkasten

Guten Tag alle zusammen, Vorab tut es mir leid falls es so eine frage bereits gab und ich nicht die Suchfunktion nutze aber mit dem Handy ist das etwas umständlich.

Nun zu meiner eigentlichen Situation und Frage:

Meine Freundin und ich sind in eine neue Wohnung gezogen, in einem Mehrfamilienhaus, und jetzt haben wir einen Vertrag mit einem hiesigen Telefonanbieter abgeschlossen für Telefon und Internet. Mittlerweile haben wir auch schon den Zettel mit dem Termin bekommen wann der Techniker raus kommt. Wir haben auch sofort den Hausmeister angerufen und Bescheid gegeben, da der Telefonkasten sich in einem abgeschlossenen Raum befindet, Im alten Mehrfamilienhaus befand sich dieser Kasten im Keller für jeden frei zugänglich deswegen ist uns diese Situation neu. Der Hausmeister sagte uns nun aber wir sollten einen festen Termin mit dem Telefonanbieter machen, was wir auch versucht haben aber die können keinen festen Termin machen da der Techniker im Zeitraum von 8-12 mehrere Kunden hat die er abarbeiten muss. Als wir das dem Hausmeister versucht haben zu erklären, sagte er uns nur er kommt nicht zu uns und wartet dort eventuell 4 Stunden aber wenn wir ihm 200€ geben kommt er. Jetzt ist meine Frage, darf der sowas überhaupt? Ich hab mich ein wenig durchs Internet gelesen und da kam oft das der Hausmeister oder Vermieter zu solchen Sachen wie dem Telefonkasten den Zugang gewähren muss. Könnte mir hier bitte jemand etwas genaueres zu sagen? Dafür wäre ich sehr dankbar (^_^)

Technik, Mieterrecht

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