Räumungsklage versäumnisurteil?

2 Antworten

Es gibt vermutlich noch gar kein Versäumnisurteil, weil dann wäre es ein superschnelles Verfahren.

Geh' mal zum Gericht und lass es Dir erklären.

Die wissen offenbar, dass Du schnell hibbelig wirst und bombadieren Dich mit Schriftstücken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Ich vermute mal, das du der Mieter bist, der über Monate seine Mietschulden nicht beglichen hat.

Somit hat der Vermieter eine Räumungsklage eingereicht und auch durch bekommen.

Am 12.01. 20
Lag direkt der Brief des Anwaltes im Briefkasten :

Der ist nun tätig geworden und verlangt die ausstehende Miete nebst 5 % Zinsen zzgl. seiner Gebühren.

Wenn du nun erst am 17.01 die ausstehende Miete beglichen hast, ist es zu spät.

Die Räumungsklage ist durch und du musst nun dir eine neue Wohnung suchen.

Beklagter wird verurteilt 1795,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen basiszinssatz seit rechtshängigkeit zu zahlen?

Ein Anwalt kann kein Urteil sprechen. Da müsste dann ein Schreiben vom Greicht bei gewesen sein, ansonsten ist es ein Klageentwurf, der dann bei Gericht eingereicht wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht
SeLi7354 
Fragesteller
 06.02.2020, 13:45

Nein ich bin nicht der Mieter

Am 12. kam der Brief des Anwaltes in dem stand das sie einen Antrag stellen wird. Und am 17. Wurde alles geglichen

Wie kann das Amtsgericht dann am 03.02 ohne mündliche Verhandlung entscheiden das 1795 zu zahlen sind mit zinsen

Und wie rechne ich diese 5 prozent aus, wie viel währe das dann heute?

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Deepdiver  06.02.2020, 13:55
@SeLi7354

Also ist noch gar kein Antrag auf Räumungsklage gestellt.

Somit ist das Gericht noch gar nicht tätig geworden sondern lediglich der Anwalt.

Die Zinsen berechnen sich durch die Höhe der Säumnisschuld + 5 %

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