Räumungsklage versäumnisurteil?
In diesem Fall ist ist am 07.01 die fristlose Kündigung des Mietvertrag eingegangen :
"Fristlose kündigung _________07.01.20
Zur Zahlung offen: 1840
Ich spreche erneut eine fristlose Kündigung aus und fordere Sie auf unverzüglich zu räumen"
Ist aber unter Schrieben mit dem 02.01.20
Und würde erst am 9 im Briefkasten eingeworfen von der Vermieterin selbst (keine Briefmarke)
Am 12.01. 20
Lag direkt der Brief des Anwaltes im Briefkasten :
Beklagter wird verurteilt 1795,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen basiszinssatz seit rechtshängigkeit zu zahlen?
Am 06.02.20 lag dann der Brief vom Amtsgericht im Briefkasten mit der verurteilung! Obwohl die Mietschulden am 17.01.20 nachweisbar komplett beglichen wurden!
Das die person trotzdem räumen muss ist verständlich aber woher kommen die: 1795,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen basiszinssatz", wenn alles beglichen ist.
Und macht es sinn Wiederspruch einzulegen?
Ich habe das Gefühl dass, das nicht rechtens ist wenn auf dem Brief steht am 07.01 abgetippt jedoch mit 02.01 Unterschrieben und erst am 09.01 einzuwerfen.
Bitte um Rat und Erklärung
2 Antworten
Es gibt vermutlich noch gar kein Versäumnisurteil, weil dann wäre es ein superschnelles Verfahren.
Geh' mal zum Gericht und lass es Dir erklären.
Die wissen offenbar, dass Du schnell hibbelig wirst und bombadieren Dich mit Schriftstücken.
Ich vermute mal, das du der Mieter bist, der über Monate seine Mietschulden nicht beglichen hat.
Somit hat der Vermieter eine Räumungsklage eingereicht und auch durch bekommen.
Am 12.01. 20
Lag direkt der Brief des Anwaltes im Briefkasten :
Der ist nun tätig geworden und verlangt die ausstehende Miete nebst 5 % Zinsen zzgl. seiner Gebühren.
Wenn du nun erst am 17.01 die ausstehende Miete beglichen hast, ist es zu spät.
Die Räumungsklage ist durch und du musst nun dir eine neue Wohnung suchen.
Beklagter wird verurteilt 1795,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen basiszinssatz seit rechtshängigkeit zu zahlen?
Ein Anwalt kann kein Urteil sprechen. Da müsste dann ein Schreiben vom Greicht bei gewesen sein, ansonsten ist es ein Klageentwurf, der dann bei Gericht eingereicht wird.
Nein ich bin nicht der Mieter
Am 12. kam der Brief des Anwaltes in dem stand das sie einen Antrag stellen wird. Und am 17. Wurde alles geglichen
Wie kann das Amtsgericht dann am 03.02 ohne mündliche Verhandlung entscheiden das 1795 zu zahlen sind mit zinsen
Und wie rechne ich diese 5 prozent aus, wie viel währe das dann heute?