Strom wird abgestellt mit neugeborenen?

11 Antworten

holt Euch juristischen Rat. 1650 euro Nachzahlung an Strom ist nicht nachvollziehbar, auch Eure mtl. Abschlagszahlung ist sehr hoch, hier kann etwas nicht stimmen. Wir bezahlen für eine 65 qm Wohnung 66 euro Strom und 100 euro Gas zum Heizen

LittleMac1976  07.02.2020, 09:52

Doch ist es, wenn man STROM-Nachtspeicheröfen hat, die sind leider extrem teuer

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Blindi56  07.02.2020, 09:53

Nachtspeicher ist sehr teuer! Wir zahlen ohne auch schon knapp 80 EUR Strom....

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Hallo,

im Prinzip ist es ein längeres Prozedere, bis ein Stromanbieter tatsächlich eine Abschaltung vornehmen kann. Doch einige Stromanbieter schicken Mitarbeiter bei säumigen Kunden vorbei mit der Mitteilung, dass der "Strom am XX.XX. abgeschaltet werde". Das soll den Druck auf den Kunden erhöhen.

Ich würde an deiner Stelle so verfahren:

  • Ruf nochmal bei EnBW an.
  • Kläre die Sache, dass du eine Vereinbarung getroffen hattest. Teile nochmal mit, dass von eurer Seite eine Ratenzahlung vorgenommen wird, da ja ein regelmäßiges Einkommen vorhanden ist und die Finanzlage nur momentan etwas mau ist.
  • Lass dir den Namen des Sachbearbeiters geben. Notiere den Namen und das Datum. Sehr viel besser als eine telephonische Vereinbarung wäre natürlich was Schriftliches (Brief oder email - keine SMS oder whatsup!); vielleicht kann dir der Sachbearbeiter da etwas zusenden. Dann ist das bei denen aktenkundig und du bekommst, wenn ihr diese Raten zahlt, keinen unliebsamen "Abschalt"-Besuch mehr und wenn doch, kannst du ihm diesen Schrieb vorzeigen.

Ihr solltet schauen, dass ihr in Zukunft die Stromkosten reduzieren könnt. Es ist schon klar, dass Nachtspeicher die teuerste Art der Beheizung ist, aber es gibt noch 3 Stellhebelchen, an denen ihr vielleicht drehen könnt:

1) Die Nachtspeicheröfen werden mit (günstigem) Nachtstrom aufgeladen. Wenn das Wetter schnell umschwenkt oder die Anlage ist falsch eingestellt, so laden sie auch mit Tagstrom, was die ganze Sache ziemlich verteuert. Irgendwo ist meist eine Anzeige, ob die Speicher laden oder nicht. Vielleicht könnt ihr die mal im Auge behalten und die Anlage ggfls. korrekter einstellen.

2) Überlegt, ob ihr in einzelnen Zimmer die Temperatur reduzieren könnt. Es gilt die Faustformel: 1 Grad weniger Raumtemperatur = 6% weniger Heizkosten (gilt jetzt natürlich für die Gesamtwohnung)

3) EnBW ist euer Versorger. Nimm mal deinen jährlichen Stromverbrauch (in kWh) und gib ihn in Stromanbieter-Vergleichsportalen ein. Gut möglich, dass andere Stromanbieter günstiger sind.

Die Frage, ob euch die Stadt eine Notunterkunft zu Verfügung stellen muss, würde ich mal außen vor lassen. Du hast bald 2 Kinder und da willst du einen Umzug nicht stemmen wollen. Denn das wäre in der jetzigen Situation nervig ohne Ende.

Viel Erfolg

Ralph

Habt ihr eigentlich keine Familie, Verwandten oder wenigstens Freunde welche euch zumindest vorübergehend aus der Situation heraushelfen könnten? - Dann tut ihr mir echt leid!

Zur Lösung eures Problems gibt es dann nur 2 Möglichkeiten:

  1. Wendet euch an die Gemeindeverwaltung und lasst euch beraten, durch welche soziale Einrichtung euch geholfen werden könnte.
  2. So schwer es auch sein mag - Sucht eine andere Wohnung mit geringeren Unterhaltskosten.
  3. Als gläubige Menschen könntet ihr auch noch beten und den Gott der Christenheit um Beistand in eurer Situation bitten. Ich habe da schon von so manchem "Wunder" gehört.

Jedenfalls wünsche ich euch viel Glück!

Eine Notunterkunft ist nur bei Zwangsräumung üblich.

Dem Abstellen des Stroms muß aber ein entsprechendes Mahnverfahren mit anschließender Titulierung (Vollstreckungsbescheid, Urteil etc.) zur Vornahme einer Handlung (= Abstellen des Stroms) zugrundeliegen. Hier hätte man innerhalb der Rechtsmittelfrist das entsprechende Rechtsmittel anwenden können. Auch kann ich mir nur schwer vorstellen, daß der Mitarbeiter von EnBW ohne einen Gerichtsvollzieher erschienen ist.

Es bleibt nach meiner Ansicht nach noch die Möglichkeit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO. Ich bin der Meinung, daß auch unabhängig der Abwehrklage gute Chancen bestehen, daß der Strom nicht abgedreht wird, da dies vor dem Hintergrund des Einkommens Deines Mannes und der zwei Kinder eine unbillige Härte darstellen würde. Auf alle Fälle würde ich mich an das zuständige Vollstreckungsgericht wenden. Dort muß man Dir weiterhelfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bank, Versicherung, Justiz, BWL- Studium