Wie lange darf der Vermieter mir im Notfall den Strom abstellen?

10 Antworten

Fließendes Wasse an der Wand hat nichts mit Brandschutz zu tun. Sollten dabei -Verteiler oder Steckdosen/Schalter betroffen sein, würde eine oder mehrere Sicherungen im Wohnungsverteiler Schlimmeres verhüten.

Daher ist die Maßnahme des Vermieters eine Revanche auf dein verhängtes Betretunsgverbot und würde eine Schikane bedeuten.

Fordere den Vermieter auf, unverzüglich bis heute13:00h die Stromversorgung wieder zuzuschalten. Sollten deine Vorräte im Tiefkühlbereich verderben, wird der Vermieter schadensersatzpflichtig. Selbstverständlich minderst du die Miete taggenau um 100% bis der Strom wieder da ist.

Sollte am Montag kein Strom anliegen, musst du per Eilantrag eine einstweilige richterliche Anordnung erwirken. Da wird der Vermieter auch kostenpflichtig. Informiere den Vermieter über deine Absichten.

LisamagPferde04  05.03.2022, 11:53
Sollten dabei -Verteiler oder Steckdosen/Schalter betroffen sein, würde eine oder mehrere Sicherungen im Wohnungsverteiler Schlimmeres verhüten

Bei weitem nicht alle Möglichkeiten werden von Sicherungen abgedeckt. Zudem muss natürlich auch der Personenschutz beachtet werden. Besonders da kann es bei Wasserschäden in Kombination mit Strom zu Unfällen kommen.

Zumindest müsste einmal nachgemessen werden ob die Leitungen und Anschlüsse noch in Ordnung sind. Zudem ob die Wände auch im inneren trocken sind.

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LisamagPferde04  05.03.2022, 12:57
@Gerhart

Doch natürlich. Durch die Feuchtigkeit und damit veränderte Isolierung kann es zu Lichtbögen kommen mit entsprechender Brandgefahr.
Normale LSS oder RCD sind da kein ausreichender Schutz.
Und AFDDs wird man in einem privaten Haus nicht finden.

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Gerhart  05.03.2022, 13:01
@LisamagPferde04

Unzulässige Kabel mit Leinenisolation werden seit 1930 nicht mehr im Wohnungsbau verlegt. Restfeuchte ist in allen Putzarten in den Innenwänden vorhanden. Kurzschlüsse würden zu Sicherungsausfällen führen . Wasser ist nicht brandgefährlich.

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LisamagPferde04  05.03.2022, 13:21
@Gerhart

Und du weißt in welchem Zustand die Isolierung hier ist?

Und es gibt einen Unterschied zwischen Restfeuchte im Putz und einer gefluteten Verteilerdose.

Für einen Lichtbogen ist kein Kurzschluss erforderlich. Deshalb gibt es ja inzwischen AFDDs da normale LSS nicht auslösen.

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Gerhart  05.03.2022, 15:59
@LisamagPferde04

Da kannst du sicher noch weitere Argumente finden. Der Vermieter hat die Stromversorgung aus Schikane abegestellt.

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Solange, bis gesichert jede mögliche Gefahr beseitigt ist, welche mit der Wiederbestromung einher gehen könnte.

Es mag ja sein, dass Du das oberflächliche Wasser entfernt hast, ob da jedoch irgendwo in einer Mauerritze nicht doch noch Feuschtigkeit auf einem Stromkabel liegt, das muss man erst durch entsprechende Messungen nachprüfen.

Und das kann man erst, wenn Du Dch bequemst, die jeweiligen Fachdienste hereinzulassen, die das prüfen.

Solange Du Dich also sperrst, wirst Du wohl ohne Strom dasitzen.

Zudem, Du stellst leider die falschen Fragen. Deine Frage

Wie lange darf der Vermieter......

.... ist so leider nicht richtig. Andersrum wird ein Schuh draus, wann darf der Vermieter Dir den Strom wieder anschalten?

Und die Antwort darauf lautet, wenn es nachgewiesen ungefährlich ist.

Der Vermieter muss den Strom abstellen, bis die Handwerker ihm die Freigabe gegeben haben.

Wir Vermieter können gar nicht am Zähler den Strom abschalten, wie denn auch?

Es wird das Havariekommando aus Cuxhaven gewesen sein.

Ich denke bis zu 3 Monate sind normal, zumindest so lange, bis die Handwerker in Deine Wohnung können.

Du bekommst ja eine Ersatzunterkunft auch von Deiner Hausratversicherung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wende Dich umgehend an das Gesundheitsamt. Es gibt durchaus Möglichkeiten einer Ersatzunterkunft bis Deine Wohnung wieder sicher ist.