Muss der Vermieter Asbest entfernen?

5 Antworten

Faserzementplatten müssen nicht Asbest enthalten. Das wäre zunächst zu klären. Der Vermieter muss dazu Auskunft erteilen.

Wenn tatsächlich asbesthaltiges Material verbaut wurde und dieses offen liegtrmieter dieses entfernen. Eine Mietminderung zulässig bzw. gerechtfertigt bis der Austausch erfolgte.

oklein  18.07.2018, 22:17

Der interessante Textteil fehlt, Mist :-)

Ich vermute "offenliegend und Vermieter muss entfernen". Auf welcher Basis beruht das? Ich kenne keine Verpflichtung.

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MineraSA  18.07.2018, 23:15
@oklein

Ich stimme dir zu, okelein. Eine Pflicht zur Sanierung besteht nur für schwach gebunde Asbestprodukte. Das trifft auf Asbestzementplatten nicht zu.

Bei einer Sanierung, was genau darunter fällt ist noch bei den Juristen in Diskussion, müssten die Platten jedoch entfernt werden.

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albatros  19.07.2018, 00:21
@oklein
Auf welcher Basis beruht das? Ich kenne keine Verpflichtung.

Rechtsprechung. Das Urteil findest du im Netz.

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oklein  19.07.2018, 18:58
@albatros

Hilf doch mal bitte weiter. Ich kenne keines, das hier Anwendung findet und ansonsten sehe ich das gem. Fragestellung eben ohne Verpflichtung analog bwhoch2

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albatros  19.07.2018, 19:48
@oklein

Asbesthaltige Fassaden stellen regelmäßig keine Gesundheitsgefährdung dar. Asbest ist vorwiegend dann gefährlich, wenn er aus dem verbauten Material in die Atemluft gelangt Solange Asbest im Material fest eingebunden ist, besteht regelmäßig keine Gefährdung. Eine Mietminderung nicht durchsetzbar

Hier auch Urteile: LG Berlin vom 13.5.2015 Az.: 18 S 140/14; AG Charlottenburg v. 10.3.14 Az.: 237 C 375/13

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oklein  19.07.2018, 19:53
@albatros

Ich glaube, wir haben uns falsch verstanden. Du bestätigst mit dem Text und den Urteilen ja meine Aussagen:

  • Keine Veranlassung des Vermieters zum Tausch, auch wenn belastet, soweit gebunden
  • Keine Mietminderung
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Sicher? Meine Frau hat eine Hausverwaltung und ich wundere mich immer wieder, was die Leute so alles für Asbest halten und übrigens auch darüber, wie oft sie es nicht erkennen, wenn es offen vor ihnen liegt.

kevin912 
Fragesteller
 18.07.2018, 18:05

Ja, das ist Asbest

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Eine Pflicht zum Entfernen eingebauter Asbestzementerzeugnisse besteht nicht.

Interessant wird es aber, wenn in der Nähe des Materials bei üblicher Nutzung mit Abplatzungen zu rechnen ist, also freien Fasern.

Da es sich um den Balkon handelt - also analog einer Dachdeckung im Freien - sehe ich auch keine Möglichkeit als Mieter, den Eigentümer in die Pflicht zu nehmen.

Bin gespannt, ob mir ein Jurist hier ein OLG-Urteil "um die Ohren haut", aber ich kenne keins. ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Platten müssen nicht entfernt werden. Es muss lediglich dafür gesorgt werden, dass sich keine Fasern lösen können und dass sich kein gefährlicher Staub bildet.

Woher weißt du denn, dass da Asbestplatten verbaut sind?

kevin912 
Fragesteller
 18.07.2018, 18:05

Mein Onkel kennt sich damit aus

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