Muss der Vermieter Asbest entfernen?
ich habe einen 6,5 Meter langen Balkon und da sind Asbestplatten verbaut.
Im internet habe ich gelesen dass es zwei Arten gibt,in festgebundener Form und schwach gebundener Form.
Ich weiss nicht wie das bei mir ist, und ob der Vermieter das machen muss
5 Antworten
Faserzementplatten müssen nicht Asbest enthalten. Das wäre zunächst zu klären. Der Vermieter muss dazu Auskunft erteilen.
Wenn tatsächlich asbesthaltiges Material verbaut wurde und dieses offen liegtrmieter dieses entfernen. Eine Mietminderung zulässig bzw. gerechtfertigt bis der Austausch erfolgte.
Ich stimme dir zu, okelein. Eine Pflicht zur Sanierung besteht nur für schwach gebunde Asbestprodukte. Das trifft auf Asbestzementplatten nicht zu.
Bei einer Sanierung, was genau darunter fällt ist noch bei den Juristen in Diskussion, müssten die Platten jedoch entfernt werden.
Asbesthaltige Fassaden stellen regelmäßig keine Gesundheitsgefährdung dar. Asbest ist vorwiegend dann gefährlich, wenn er aus dem verbauten Material in die Atemluft gelangt Solange Asbest im Material fest eingebunden ist, besteht regelmäßig keine Gefährdung. Eine Mietminderung nicht durchsetzbar
Hier auch Urteile: LG Berlin vom 13.5.2015 Az.: 18 S 140/14; AG Charlottenburg v. 10.3.14 Az.: 237 C 375/13
Sicher? Meine Frau hat eine Hausverwaltung und ich wundere mich immer wieder, was die Leute so alles für Asbest halten und übrigens auch darüber, wie oft sie es nicht erkennen, wenn es offen vor ihnen liegt.
Eine Pflicht zum Entfernen eingebauter Asbestzementerzeugnisse besteht nicht.
Interessant wird es aber, wenn in der Nähe des Materials bei üblicher Nutzung mit Abplatzungen zu rechnen ist, also freien Fasern.
Da es sich um den Balkon handelt - also analog einer Dachdeckung im Freien - sehe ich auch keine Möglichkeit als Mieter, den Eigentümer in die Pflicht zu nehmen.
Bin gespannt, ob mir ein Jurist hier ein OLG-Urteil "um die Ohren haut", aber ich kenne keins. ;-)
Die Platten müssen nicht entfernt werden. Es muss lediglich dafür gesorgt werden, dass sich keine Fasern lösen können und dass sich kein gefährlicher Staub bildet.
Woher weißt du denn, dass da Asbestplatten verbaut sind?
Der interessante Textteil fehlt, Mist :-)
Ich vermute "offenliegend und Vermieter muss entfernen". Auf welcher Basis beruht das? Ich kenne keine Verpflichtung.