Fassadenplatten (Asbest) Vermietersache?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Aussage der Materialprüfung sagt jedoch aus, Asbest festgebunden. Damit geht ja von den Abbruchkanten keine Gefährdung aus. Die Gefährdung würde ja erst bei der Freisetzung der Asbestfasern entstehen.

Ob du hiermit eine Handhabe gegen den Vermieter hast sehe ich als fragwürdig an.

In welchem Land lebst du? In Österreich würde ichs der Baupolizei melden, obs so etwas in Deutschland gibt kann ich nicht sagen.

Ich danke euch für die Antworten.

Wenn abgebrochene Fassaden Platten keine gefahr darstellen, erst durch bearbeiten,
wenn das wirklich so ist dann bin ich beruhigt.
Ich hab vorsichtshalber alles mit Silikon versiegelt.

😐

Du kannst eine Anzeige beim zuständigen Bauamt in deiner Gemeinde/Stadt machen.

Das Gutachten solltest du denen dazu legen.

Wenn die nichts unternehmen sollten, kannst du entweder zum Mieterschutzbund gehen oder direkt einen Anwalt einschalten.