Rechtslage Garantie/Gewährleistung bei Leuchtmitteln? - Juristische Beantwortung?.

Heutzutage kann ein Leuchtmittel leicht 20 € kosten (Röhre). Dieses Leuchtmittel wurde ca. im April 12 in einem Baumarkt erworben und war jetzt schon defekt. Eine Haltbarkeit von unter einem Jahr ist ökonomisch und ökologisch aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Die Nutzung erfolgt bestimmungsgemäß - im haushaltsüblichen Gebrauch und in einem neuwertigen Möbelstück. Muss der Baumarkt nach Produkthaftungsgesetzt, BGB oder sonstiger Rechtsgrundlage haften und ohne Berechnung ein neues Leuchtmittel herausgeben und das alte zurücknehmen (das macht die angefahrene Filiale nicht, daher erfolgte zunächst der Kauf einer neuen Röhre unter Androhung, die Zentrale einzuschalten...)? Haftet der Leuchtmittelproduzent (Voraussetzungen, Rechtsgrundlagen...?)? Oder kann der Möbelhersteller (wie alt darf der Kaufbeleg des Möbels dann höchstens sein, welche weiteren Voraussetzungen müssen vorliegen...) für das Leuchtmittel haften? ggf. gibt es verschiedene Wege, mehrere Dritte haftbar zumachen und welche Reihenfolge ist empfehlenswert...? - Klar, könnte jemand sagen, wegen 20 € - das lohnt sich nicht. Manchmal geht es einem ums Prinzip oder einfach um den Gewinn an grundsätzlicher Rechtsklarheit etc. Für Ihre Hilfe bedanke ich mich bereits jetzt und freue mich auf zahlreiche Nachrichten/Antworten.

Grundlagen, Elektro, Garantie, Gewährleistung, Haftung, Jura, juristisch, Leuchtmittel, Rechtsgrundlage

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