Welcher Name muss bei Anmeldung zur kirchlichen Trauung angegeben werden? Standesamt bereits 2009

Wir sind bereits seit August 2009 standesamtlich verheiratet. Wir wollen jetzt im Juni 2010 auch noch kirchlich heiraten (evangelisch).

Als wir heute zur Anmeldung der kirchlichen Trauung waren, mussten wir das Formular hierfür ausfüllen. Die Pfarrerin bestand darauf, dass ich (die Frau) bei der Anmeldung meinen Namen VOR unserer Ehe als Name eintrage! So heiße ich ja aber seit August 2009 nicht mehr!

Hier zur Info, dass es meine (Frau) zweite Ehe ist, mein Mann ist jetzt das erste mal verheiratet. Ich hatte nach der Scheidung den Namen meines 1.Mannes behalten.

Ich sollte also als Name meinen Namen aus der 1.Ehe eintragen, unterschrieben haben wir beide das Formular aber mit unsrem seit August 2009 gültigen gemeinsamen neuen Ehenamen...

Für mich / uns ist das irgendwie paradox! Wenn man sich zur kirchlichen Trauung anmeldet, ohne dass man bereits standesamtlich verheiratet ist, dann ist das unsrer Meinung nach korrekt. Wenn man aber bereits einen neuen Namen hat, dann kann ich doch nicht plötzlich eine Trauung beantragen und dort meinen alten Namen (den ich froh bin los zu sein) eintragen.

Die Pfarrerin sagte, dass wäre schon richtig so, aber wir zweifeln irgendwie beide dran. Zumal dann auf unserer Trauurkunde im Stammbuch ja auch dieser alte Name auftaucht.

Wer weiß hier was drüber? Sollen/müssen wir die Anmeldung nochmal ändern?

Formular, Namensrecht, Trauung

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