NOVA Befreiung für Übersiedlungsgut PKW nach Österreich?

2 Antworten

Ob das stimmt, kannst du nur beim Zoll erfahren. Meine Tochter ist vor einem Jahr mit einem 10 Jahre alten Pkw aus der Schweiz nach Österreich umgezogen und musste sie zahlen.

Nein, der Zoll hat nichts mit der NoVA zu tun. Der Zoll ist für die Verzollung zuständig. Für die Einfuhr eines PKWs aus dem EU-Ausland wird jedoch kein Zoll fällig.

Für die NoVA hingegen ist das Wohnsitz-Finanzamt zuständig.

Meine Nachfrage von vor 10 Minuten beim FA Linz ergab: Man ist bei jeder Einfuhr eines PWK NoVA-pflichtig. Eine Umzugsregelung existiert im NoVA-Gesetz nicht.

Schade, ich war bisher auch der festen Überzeugung, dass die NoVA entfällt, wenn ich das Auto im Ausland länger als 1 Jahr besitze und fahre. Das hat sogar bei meiner Kaufentscheidung eine Rolle gespielt. Oje :-)

Ich überlege schon die ganze Zeit, wer mir den Quatsch damals erzählt hat, der kann was erleben!