Wohnungsbesichtigung des Vermieters wegen sachbezogenem Anlass, was darf er, und was nicht...?

Anlass: "unansehnliche Wände", da Mitarbeitern des Vermieters durch auf Kipp stehende Fenster meiner Erdgeschoss Wohnung in die Küche, und mein Wohnzimmer sehen konnten, und ihnen dieser Missstand bei mehreren Ortsbegehungen (Modernisierung vor Einzug neuer Mieter in den anderer Wohnung) negativ aufgefallen ist.

Bei dieser Wohnungsbesichtigung wird auch ein Mitarbeiter der "technischen Abteilung" anwesend sein.

Online gibt es nur wage Aussagen zu dem, was ein Vermieter (vertreten durch die Mitarbeiter der Gesellschaft/Genossenschaft) bei einer Wohnungsbesichtigung, die zudem noch sachbezogen sein soll, darf, und wo seine Grenzen liegen.

Meine Frage ist also:
Wo liegen bei einer Wohnungsbesichtigung des Vermieters die rechtlich hinzunehmenden Grenzen?

Hat der Vermieter das Recht, ohne schriftlich genannten Sachbezug, meine eigene Wohnungseinrichtung (keine Mietgegenstände/Mietsachen) ohne behördliche Anordnung zu durchsuchen, oder zu begutachten, also Küchen, Kleider, oder Wohnzimmer Schränke, ohne meine Erlaubnis zu öffnen, und einzusehen?

Ich (m56) habe weder die Kraft, noch das Kapital, (im zweiten Jahr ALG2) jetzt noch in einen Mieterverein einzutreten, oder rechtlichen Beistand zu Rate zu ziehen, und nur noch bis Ende Mai Zeit, aus einer unaufgeräumten 2ZKB Wohnung eines Bastlers & Hobbyheimwerkers wieder eine ansehnliche Wohnung zu machen.

Einer von 6 Anwälten, die ich telefonisch erreichen konnte, war so nett mir einige Vorab Informationen ohne Mandat zu geben, ob diese allerdings rechtlich korrekt sind, weiß ich nicht.

Laut Aussage dieses Anwalts, dürfen ohne meine vorherige Zustimmung keine Fotos gemacht werden, es sei denn, es handelt sich nur um eine Nahaufnahme eines Mangels, und auch die eigenen Einrichtungsgegenstände des Mieters dürfen ohne vorherige Erlaubnis des Mieters, nicht angefasst, oder geöffnet werden, also z.B. ein Blick in den Kühlschrank.

Sollte dies dennoch geschehen soll ich sagen Halt Stop!, ich möchte nicht, dass sie meine eigene Wohnungseinrichtung anfassen, oder den Inhalt begutachten.

Sollte dies nicht beachtet werden, soll ich wegen Hausfriedensbruchs, (Unverletzlichkeit der Wohnung) die Polizei anrufen.

Auf meiner Seite wird bei dieser Besichtigung zwar ein Zeuge anwesend sein, der jedoch nur ein Zeuge ist, und sich selbst ebenfalls nicht auskennt.

Danke im Voraus, für eure Hilfe, und Unterstützung

Wohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Wohnungseinrichtung