Wohnungsbesichtigung des Vermieters wegen sachbezogenem Anlass, was darf er, und was nicht...?
Anlass: "unansehnliche Wände", da Mitarbeitern des Vermieters durch auf Kipp stehende Fenster meiner Erdgeschoss Wohnung in die Küche, und mein Wohnzimmer sehen konnten, und ihnen dieser Missstand bei mehreren Ortsbegehungen (Modernisierung vor Einzug neuer Mieter in den anderer Wohnung) negativ aufgefallen ist.
Bei dieser Wohnungsbesichtigung wird auch ein Mitarbeiter der "technischen Abteilung" anwesend sein.
Online gibt es nur wage Aussagen zu dem, was ein Vermieter (vertreten durch die Mitarbeiter der Gesellschaft/Genossenschaft) bei einer Wohnungsbesichtigung, die zudem noch sachbezogen sein soll, darf, und wo seine Grenzen liegen.
Meine Frage ist also:
Wo liegen bei einer Wohnungsbesichtigung des Vermieters die rechtlich hinzunehmenden Grenzen?
Hat der Vermieter das Recht, ohne schriftlich genannten Sachbezug, meine eigene Wohnungseinrichtung (keine Mietgegenstände/Mietsachen) ohne behördliche Anordnung zu durchsuchen, oder zu begutachten, also Küchen, Kleider, oder Wohnzimmer Schränke, ohne meine Erlaubnis zu öffnen, und einzusehen?
Ich (m56) habe weder die Kraft, noch das Kapital, (im zweiten Jahr ALG2) jetzt noch in einen Mieterverein einzutreten, oder rechtlichen Beistand zu Rate zu ziehen, und nur noch bis Ende Mai Zeit, aus einer unaufgeräumten 2ZKB Wohnung eines Bastlers & Hobbyheimwerkers wieder eine ansehnliche Wohnung zu machen.
Einer von 6 Anwälten, die ich telefonisch erreichen konnte, war so nett mir einige Vorab Informationen ohne Mandat zu geben, ob diese allerdings rechtlich korrekt sind, weiß ich nicht.
Laut Aussage dieses Anwalts, dürfen ohne meine vorherige Zustimmung keine Fotos gemacht werden, es sei denn, es handelt sich nur um eine Nahaufnahme eines Mangels, und auch die eigenen Einrichtungsgegenstände des Mieters dürfen ohne vorherige Erlaubnis des Mieters, nicht angefasst, oder geöffnet werden, also z.B. ein Blick in den Kühlschrank.
Sollte dies dennoch geschehen soll ich sagen Halt Stop!, ich möchte nicht, dass sie meine eigene Wohnungseinrichtung anfassen, oder den Inhalt begutachten.
Sollte dies nicht beachtet werden, soll ich wegen Hausfriedensbruchs, (Unverletzlichkeit der Wohnung) die Polizei anrufen.
Auf meiner Seite wird bei dieser Besichtigung zwar ein Zeuge anwesend sein, der jedoch nur ein Zeuge ist, und sich selbst ebenfalls nicht auskennt.
Danke im Voraus, für eure Hilfe, und Unterstützung
5 Antworten
Der Anwalt hat Dir schon umfassend richtig Auskunft gegeben.
Grundsätzlich darf nicht Deine "Ordnung" beanstandet werden. Auch nicht, wenn es schmutzig ist im Sinne von Staub weg machen oder der Fußboden muss mal wieder gewischt werden.
Jedoch darf beanstandet werden, wenn die Ecken und Winkel Deiner Wohnung langsam zu wachsen, sei es mit Schimmel oder mit Spinnweben. Und es darf beanstandet werden, wenn z. B. Tausende Fliegen ihren Dreck an den Wänden hinterlassen haben, wenn sich Tabakqualm so an Wänden, Fenstern, Türen, Rauchmeldern, Rollladengurten, Heizkörpern, Lichtschaltern, Fußböden abgelagert hat und wenn es tierisch in der Wohnung stinkt. Erst recht, wenn es Ungezieferbefall gibt.
Einerseits wird dadurch das Vermietereigentum geschädigt und andererseits können andere Hausbewohner belästigt werden.
Bei all diesen Beanstandungen geht es dann ggf. darum, dass die im Mietvertrag vorgesehenen Fristen für Schönheitsrenovierungen erreicht sind und diese deswegen von Vermieterseite verlangt werden können. Dass die Wohnung weitestgehend frei von Ungeziefer gehalten werden muss, versteht sich von selbst.
Was ich geschrieben habe, stammt aus eigenem Erleben. Damit ist nicht gesagt, dass es bei Dir so aussieht (und riecht).
Sollte eine diesbezügliche Beanstandung kommen, wird Dir wohl eine Frist gesetzt. Bis zum Besichtigungstermin versuchst Du eben, so weit es geht, eine einigermaßen Ordnung und zumindest eine oberflächliche Sauberkeit herzustellen. Dann passiert Dir nichts.
Danke für die Auszeichnung.
Unansehnliche Wände sind kein objektiver Grund für eine Besichtigung/Begehung. Es ist dem Mieter freigestellt, während seiner Mietzeit die Gestaltung nach Belieben vorzunehmen.
Du darfst deshalb gut und gerne einen Eintritt in deine Wohnung (deren Besitzer du bist und das Hausrecht hast) verweigern.
Generell darf der Vermieter nur mit berechtigtem Interesse die Wohnung während der Mietzeit betreten. Was sein Interesse ist, muss er darlegen.
Ansonsten hat der Anwalt genau das gesagt, was Deine Rechte sind.
Er darf in Ihrer Gegenwart schauen, sonst nichts!
Der Vermieter hat doch schon die "unansehnlichen" Wände gesehen. Also bleibt er vor der Tür.
Der Vermieter muss die Besichtigung auf alle Fälle rechtzeitig vorher schriftlich ankündigen. Ohne deine Erlaubnis ist er nicht berechtigt, deine Persönlichen Sachen zu kontrollieren oder deinen Kühlschrank zu öffnen. Der Anwalt hat in allen Punkten recht. Der Zeuge muss sich auch nicht auskennen, er soll ja nur den Ablauf des Geschehens im Zweifelsfall bestätigen.
Du solltest aber von dir aus ein bisschen Einsicht zeigen. Wenn du Vermieter wärst, möchtest du sicherlich auch, daß der Mieter mit der Wohnung pfleglich umgeht, abgesehen davon solltest du auch im Eigeninteresse für eine saubere und ordentliche Wohnung sorgen. Wenn man sich einmal an Ordnung gewöhnt hat, möchte man gar nicht mehr zurück in den alten Zustand. Ich selber hatte auch jahrelang ein Chaos in der Wohnung, bis ich endlich anfing, nach und nach Ordnung zu schaffen. Erstmal grob sortieren, und später ordnen. Man fühlt sich ja selber nicht wohl in Dreck und Schmutz. Einfach anfangen und nicht hinausschieben und zwischendurch wieder sich ablenken lassen, das ist meine Erfahrung.