Wieso wohnen Teile der Bürgergeldler, Grundgesicherten und ehemaligen ALGII-ler in großen teuren Wohnungen und wir alle zahlen die mittelbar?

nur noch eine kleine Wohnung zahlen 100%
zum Umziehen zwingen 0%
- Man sollte sogar Villen und Mehrfamileienhäuser entmieten 0%

1 Stimme

4 Antworten

Tun sie nicht in einer relevanten Anzahl.

Und selbst wenn, sind das wenn dann wohl Fälle, in denen das alte Bestandsverträge sind, die saugünstig sind. In den Fällen wäre eine kleinere Wohnung am Markt teurer als das aktuelle.

Du suchst eine Lösung für ein Problem, das es nicht gibt.


Kalle5829  22.07.2025, 10:12

Genau,es sind nur wenige Einzelfälle.Das Jobcenter bzw. Sozialamt übernimmt nämlich nur die Kosten für eine Wohnung in angemessener Grösse,z.B. Single bis 45 qm,Paar ohne Kinder bis 60 qm

rgazer 
Beitragsersteller
 22.07.2025, 10:17

ahhhh, das klingt ja gut ... ich bin beruhigt!

Wenn es denn mal genügend bezahlbaren Wohnraum gäbe....Ich z.b.(arbeite Vollzeit) suche seit 3 Jahren eine kleinere Wohnung....Doch wenn überhaupt, sind die teilweise sogar teurer als meine jetzige....🤷‍♂️

Stimmt nicht so ganz, denn sie zahlen nur angemessenen Wohnraum. Manche zahlen nur eine kurze Zeit und dann entweder ausziehen oder sie bezahlen dann weniger. Es wird je nach Stadt unterschiedlich gehandhabt.

Im Regelfall passiert genau das. Wohnungen werden nicht genehmigt, wenn sie zu teuer sind (der Satz ist dem Wohnungsmarkt in der Umgebung angepasst), bei z. B. Trennungen werden die ALGII-Bezieher aufgefordert, sich angemessenen Wohnraum zu suchen.

Wer in zu teuren Wohnungen lebt, zahlt die Differenz zum Satz selbst.


rgazer 
Beitragsersteller
 22.07.2025, 10:19
Wer in zu teuren Wohnungen lebt, zahlt die Differenz zum Satz selbst.

Das klingt gut - aber gehört habe ich das noch nicht offiziell.

Vuxerl  22.07.2025, 10:29
@rgazer

Das sind auch Entscheidungen in individuellen Fällen. Oft ist nicht zu erwarten, dass die Personen angemessenen Wohnraum finden können. Oder ist auch oft zu erwarten, dass der Bezug nur temporär ist und der Wohnraum in absehbarer Zeit wieder angemessen sein wird. Ein Beispiel kann ich dir nur aus eigener Erfahrung (und damit schon recht alt) nennen: Ich war wegen einer Trennung in der Elternzeit auf ALG II angewiesen. Es war zu erwarten, dass ich spätestens nach Ende der Elternzeit keine Bezüge mehr brauchen werde. Die Wohnung, die ich dann eingereicht hatte war 10 qm zu groß und ca. 80 Euro zu teuer gemessen am Regelsatz. Wurde aber durchgewunken. Im Gespräch wurde mir (mehr oder minder im Vertrauen) die Entscheidung damit begründet, dass ihnen schon bewusst sei, wie schwer die Wohnungssuche als alleinerziehende Mutter in Elternzeit sei. Außerdem gehen sie davon aus, dass der Bezug maximal 2 Jahre stattfinden würde (war dann letztendlich sogar nur 1 Jahr).