Wie würdet ihr euch verhalten wenn eine Verkäuferin im Supermarkt etwas vergessen hat abzurechnen und ihr es aber erst Draußen bemerkt?
Dabei handelt sich es um ein 6er Pack Limonade.
Gibt's da auch eine rechtliche Lage?
23 Stimmen
13 Antworten
Noch nie den Fall gehabt, der Marktfrau hab ich beim nächsten Einkauf aufmerksam gemacht und hab die Ware dann Bezahlt, sie hatte mir mal Zuviel verlangt und hat mir auch das Geld zurückgegeben
Einfach nach Hause gehen. Ich bin ja dann nicht schuld daran und es ist ja nicht mal viel Geld und ich hätte daher nicht mal ein schlechtes Gewissen.
Wenn Du bemerkst, dass etwas nicht berechnet wurde, und machst nicht darauf aufmerksam, dann ist das rechtlich gesehen eindeutig Diebstahl.
Andererseits bist Du nicht verpflichtet, den Kassenbon nachzuprüfen. Wenn Du nichts bemerkst - Glück für Dich. Im umgekehrten Fall - wenn etwas doppelt berechnet wurde, und Du bemerkst es nicht - Pech gehabt!
Ich hatte es schon, dass ein Teil doppelt auf dem Kassenzettel stand. Habe ich erst zuhause bemerkt. Da hab ich dann noch ein Teil gut.
Was häufiger passiert: Sonderangebote kosten an der Kasse den Normalpreis. Nie umgekehrt.
Das „Versehen“ geschieht selten, aber dann zu Lasten des Kunden. Wegen der Gerechtigkeit akzeptiere ich, dass ein Versehen auch mal zu meinen Gunsten ausfällt.
Neulich ein Lauch zu 75 ¢
kommt selten vor. Oefter hoert man, "der Preis an der Kasse zaehlt". Stimmt zwar, ist aber trotzdem nervig, wenn am Regal was anderes steht.