Was ist schlimmer und führt zu einer längeren Haftstrafe?!

Mord aus Langeweile 75%
Mord aus Neugier 25%

4 Stimmen

5 Antworten

Da fehlt viel zu viel an kontext.

Das kann man pauschal nicht beantworten! Dafür fehlt es an Hintergrundinformationen.

Allerdings ist beides Mord, ganz unabhängig von den Beweggründen und somit eine Straftat, für die man durchaus eine lange Haftstrafe bekommen kann. Ob jemand nun aus reiner Neugier, aus Rache oder lediglich als "Zeitvertreib" jemand anderes um die Ecke gebracht hat, macht eigentlich keinen unterschied, man hat einem Menschen so oder so das Leben genommen.

Man wird trotzdem des Mordes angeklagt!

Schlimm ist natürlich beides! Es ist nicht in Ordnung einen Menschen zu töten!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Befasse mich viel mit dem Thema Recht.

Guten Tag!

Mord sieht grundsätzlich nach § 211 Abs. 1 StGB die lebenslange Freiheitsstrafe vor. Sowohl Langeweile als auch Neugier können niedrige Beweggründe darstellen. Bei Neugier könnte man sich sogar überlegen, ob solch ein Mord unter dem Mordmerkmal der Mordlust fällt. Mordlust liegt vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, einen Menschen tot zu sehen.

Unabhängig davon stehen die in § 211 Abs. 2 StGB genannten Mordmerkmale auf gleicher Stufe, sprich: ein Mordmerkmal wiegt nicht höher als das andere. Liegt ein Mordmerkmal vor, wird auch wegen Mordes, mithin zu lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Die Tötung eines Menschen, ohne Verwirklichung eines der genannten Mordmerkmale, ist hingegen als Totschlag nach § 212 StGB einzustufen. In dem Fall ist die Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren.

Kurz: Lässt sich nicht eindeutig beantworten. Diese von Ihnen genannten Beweggründe sind durchaus unter dem Merkmal der niedrigen Beweggründe zu subsumieren, sodass ein Mord gegeben ist, der mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft wird.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dipl.-Jur. mit Schwerpunkt in Kriminalwissenschaften

VaryNia  15.05.2025, 22:38
Bei Neugier könnte man sich sogar überlegen, ob solch ein Mord unter dem Mordmerkmal der Mordlust fällt.

Kurze Ergänzung:

Auch Langeweile fällt regelmäßig unter das Merkmal der Mordlust.

Führt beides zu "lebenslanger" Haft 🤷🏻‍♂️

So ganz ohne Hintergrundwissen...also ohne jede Kenntnis von Ursache und Wirkung lässt sich keine eindeutige Ansicht rechtfertigen.Rein aus der Feststellung heraus, ob ein Mord aus Langeweile oder Neugier geschehen ist,ergibt sich hinsichtlich der Verantwortung oder Schuldfähigkeit keine Differenzierung,da beides gleichermaßen aus niedrigen Beweggründen geschehen wäre.Mord bleibt Mord,das ist ganz klar...allerdings steckt nicht selten eine Vorgeschichte hinter der Tat und diese muss unbedingt zur gerechten Bewertung einer solchen Tat bedacht und berücksichtigt werden.Auch Langeweile oder Neugier haben eine Ursache...den Weg dieser Ursache bis zur schlussendlichen Wirkung zu erforschen ist nach meiner Auffassung eine unverzichtbare Voraussetzung diese zu beurteilen! Insbesondere bei solch schwerwiegenden Verbrechen wie Mord sollten wir sehr gewissenhaft und sensibel vorgehen,auch und gerade hier sollte man eine der ältesten Weisheiten der Menschheit niemals vergessen: " Allein die Tatsache, das zwei das Gleiche tun,bedeutet noch nicht,das es auch das selbe ist"! In diesem Sinne...Lieben Gruß RF😘🌹


paparf  16.05.2025, 06:17

😂🤣🤣🤣Und wieder einer der in der Rücken schiesst👍Herzlichen Glückstrumpf Anonymus😘...auf dich zählt die Welt!🙈