War das Gesetz zur jährlichen möglichen Persönlichkeitsänderung nicht ein Fehler der bisherigen Bundesregierung im November 2024?
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6 Antworten
War das Gesetz zur jährlichen möglichen Persönlichkeitsänderung
Deine Persönlichkeit kannst du ganz ohne Gesetze und so oft du willst (versuchen zu) ändern.
Du meinst eine Personenstandsänderung, also die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, festgeschrieben im Selbstbestimmungsgesetz - SBGG. Nein, das war kein Fehler.
Außerdem geht es nicht um "Persönlichkeitsänderung" - wie kommst du darauf?
Ich weiß aber, welches Gesetz du wahrscheinlich meinst. Und dazu sage ich dir:
- Mich betrifft es nicht, mir tut es aber auch nicht weh.
- Wenn auch nur einer Person damit geholfen wird, finde ich es gut und unterstützenswert
- Ich verstehe das Gejammere und die Hysterie (meistens von rechts) über dieses Gesetz nicht. Es tut niemandem weh, und wenn's euch nicht betrifft, was kümmert es euch dann? Habt ihr keine wichtigeren Themen, über die ihr euch aufregen könnt?
Ein Gesetz zur jährlichen möglichen Persönlichkeitsänderung existiert nicht.
Dann habe ich es falsch verstanden
es wird nicht die Persönlichkeit geändert.
Sondern der Eintrag im Personenregister. Das passiert auch bei einer Heirat oder Scheidung.
Und mit dem TSG konnte bereits vorher der Geschlechtseintrag geändert werden. Nur aufwändiger und teurer.
Es gibt kein Gesetz zur Persönlichkeitsänderung.
Oder meinst du Artikel 2 des Grundgesetzes? Der war definitiv kein Fehler.
Nachtrag:
Den gibt's aber auch nicht erst seit 2024.
Dann ändere ich also meinen Namen von einem Frauen- zu einem Männernamen, bin aber weiterhin eine Frau; werde aber als Mann geführt? Wohin komme ich aber dann in getrennten Sammelunterkünften zwischen Mann und Frau, nach meiner Person oder nach dem eingetragenen Namen den ich jetzt im Ausweis stehen habe?
Also ich ändere meine Persönlichkeit mehrmals täglich, wenn mir danach ist.
Dann habe ich es falsch verstanden, daß man sich als Frau oder Mann jetzt beim Standesamt umschreiben lassen kann um den Namen zu ändern wie es der Liebich gemacht hat, von Sven z.B. in Svenija.