War das Gesetz zur jährlichen möglichen Persönlichkeitsänderung nicht ein Fehler der bisherigen Bundesregierung im November 2024?

Nein 53%
JA 47%
Bringt Unsicherheiten für die Person im Umfeld 0%

19 Stimmen

6 Antworten

Nein
War das Gesetz zur jährlichen möglichen Persönlichkeitsänderung

Deine Persönlichkeit kannst du ganz ohne Gesetze und so oft du willst (versuchen zu) ändern.

Du meinst eine Personenstandsänderung, also die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, festgeschrieben im Selbstbestimmungsgesetz - SBGG. Nein, das war kein Fehler.

Nein

Außerdem geht es nicht um "Persönlichkeitsänderung" - wie kommst du darauf?

Ich weiß aber, welches Gesetz du wahrscheinlich meinst. Und dazu sage ich dir:

  • Mich betrifft es nicht, mir tut es aber auch nicht weh.
  • Wenn auch nur einer Person damit geholfen wird, finde ich es gut und unterstützenswert
  • Ich verstehe das Gejammere und die Hysterie (meistens von rechts) über dieses Gesetz nicht. Es tut niemandem weh, und wenn's euch nicht betrifft, was kümmert es euch dann? Habt ihr keine wichtigeren Themen, über die ihr euch aufregen könnt?
Nein

Ein Gesetz zur jährlichen möglichen Persönlichkeitsänderung existiert nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Nach zum, vom, beim und das, werden Verben groß.

Liesche 
Beitragsersteller
 01.09.2025, 17:34

Dann habe ich es falsch verstanden, daß man sich als Frau oder Mann jetzt beim Standesamt umschreiben lassen kann um den Namen zu ändern wie es der Liebich gemacht hat, von Sven z.B. in Svenija.

Mayahuel  01.09.2025, 17:52
@Liesche
Dann habe ich es falsch verstanden

es wird nicht die Persönlichkeit geändert.

Sondern der Eintrag im Personenregister. Das passiert auch bei einer Heirat oder Scheidung.

Und mit dem TSG konnte bereits vorher der Geschlechtseintrag geändert werden. Nur aufwändiger und teurer.

Mayahuel  01.09.2025, 18:29
@Echidnaa

MIr ist keine direkte Einschränkung bekannt. Kann aber sein, dass sich die Gutachter dann querlegen.

Es gibt kein Gesetz zur Persönlichkeitsänderung.

Oder meinst du Artikel 2 des Grundgesetzes? Der war definitiv kein Fehler.

Nachtrag:

Den gibt's aber auch nicht erst seit 2024.


Liesche 
Beitragsersteller
 01.09.2025, 23:29

Dann ändere ich also meinen Namen von einem Frauen- zu einem Männernamen, bin aber weiterhin eine Frau; werde aber als Mann geführt? Wohin komme ich aber dann in getrennten Sammelunterkünften zwischen Mann und Frau, nach meiner Person oder nach dem eingetragenen Namen den ich jetzt im Ausweis stehen habe?

Sft46  02.09.2025, 00:04
@Liesche

Ich habe keine Ahnung wovon du redest.

Geschlecht hat nichts mit Persönlichkeit zu tun.

Also ich ändere meine Persönlichkeit mehrmals täglich, wenn mir danach ist.