Viele Kriminelle werden von der Polizei gefangen, aber liegt das wahre Problem bei der Justiz, die diese Menschen freisprechen?

Nein 50%
Ja 38%
Zum Teil 13%

16 Stimmen

2 Antworten

So einfach, wie sich wohl manche Laien/Zivilisten diese Thematik vorstellen, ist diese in der Realität nicht:

Unsere Rechtsprechung funktioniert glücklicherweise nach dem Grundsatz, dass der Staat/die Justiz der beschuldigten/angeklagten Person die Straftat zweifelsfrei nach-/beweisen muss. Das bedeutet, dass eine angeklagte Person freigesprochen wird, wenn die Beweislage für eine Verurteilung nicht ausreicht. Wird Person X für schuldig befunden, wird das Strafmass festgelegt. Bei fast jedem Straftatbestand gibt es ein Mindest- & Höchststrafmass; unter Berücksichtigung sämtlicher Beweise, Indizien, Zeugenaussagen, tat- & personenbezogenen Hintergründe usw, wird die Strafzumessung festgelegt, welche sich irgendwo im obengenannten Rahmen befindet/befinden muss.

Was zudem manche Personen vergessen oder unterschätzen, ist folgendes: Ein Gericht/Richter spricht Recht und nicht Gerechtigkeit; letzteres ist eine individuelle Empfindung (= subjektiv), weshalb es auch niemals ein Urteil geben wird, welches „allen“ gerecht erscheint; was für A zuviel ist, findet B gut und C erscheint es zuwenig.

Der Wunsch einiger Bürger, Straftäter „für immer“ im Gefängnis zu belassen, ist sowohl aus verschiedenen Gründen realitätsfern, als auch in den meisten Fällen völlig überzogen/unangemessen. In unseren demokratischen Rechtstaaten ist die Resozialisierung ein wichtiges Thema. Eine Sicherheitsverwahrung wird nur in bestimmten Fällen angeordnet und diese Personen werden in gewissen Abständen begutachtet.

Im Übrigen ist eine Bewährungsstrafe kein Freispruch; wer sich nicht bewährt, kann durchaus im Gefängnis landen, um dort seine/ihre Strafe zu verbüssen.

(Pädokriminalität & OK/OV sind Bestandteil meines/unseres {internat.} Fachbereichs)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter (CH) mit Zusatzausb.(forens.Psych)
Nein

Ich denke, du meinst was ganz anderes. Du meinst sicher das die Polizei Täter festnimmt, und diese wieder auf freien Fuß gesetzt werden, sobald die erkennungsdienstliche Behandlung vorbei ist.

Das Ganze ist geregtelt in der StPO (Strafprozessordnung) Da steht genau drin, wann jemand in U-Haft genommen wird, und wann nicht. Nur weil jemand nach der Festnahme wieder laufen gelassen wird heißt das nicht, das ihm nicht der Prozess gemacht wird. Es liegen halt nur einfach keine Haftgründe, wie Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr vor. Die meisten Taten sind bereits abgeschlossen und gesichert dokumentiert, die gibt es nichts mehr zu verdunkeln.