Soll der deutsche Bundestag den Merz-Plan zur Beendigung der illegalen Migration beschließen?
Merz stellte in Berlin einen Fünf-Punkte-Katalog vor, den er in möglichen Koalitionsverhandlungen kompromisslos durchsetzen wolle. "Wir stehen vor dem Scherbenhaufen einer in Deutschland seit zehn Jahren fehlgeleiteten Asyl- und Einwanderungspolitik." Merz Programm sieht unter anderem vor, dass an den Grenzen künftig auch "Personen mit Schutzanspruch" zurückgewiesen werden sollten - also auch solche, die Asyl in Deutschland beantragen wollen.
Zudem dürften Ausreisepflichtige, die aufgegriffen werden, nicht mehr auf freien Fuß gesetzt werden. Das Aufenthaltsrecht will Merz als Kanzler so ändern, "dass jeder ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder in zeitlich unbefristeten Ausreisearrest genommen werden kann".
Die Bundespolizei, die regelmäßig Ausreisepflichtige an den Grenzen und in Bahnhöfen und Flughäfen aufgreife, müsse das Recht zum Beantragen von Haftbefehlen erhalten. Wenn Ausreisepflichtige aufgegriffen werden, dürften sie nicht mehr auf freien Fuß kommen, sondern müssten in Ausreisegewahrsam oder Ausreisehaft genommen und so schnell wie möglich abgeschoben werden.
Der Bund müsse alle verfügbaren Liegenschaften bereitstellen, um die Zahl der Plätze für den Abschiebegewahrsam signifikant zu erhöhen, forderte Merz. Er nannte etwa leerstehende Kasernen. Es sei inakzeptabel, dass es bei derzeit 42.000 vollziehbar Ausreisepflichtigen und weiteren 180.000 Menschen mit Duldung nur rund 750 Plätze gebe.
Der Bund dürfe Abschiebungen nicht länger allein den Ländern überlassen. Abschiebungen und Rückführungen müssten „täglich stattfinden“ und die Zahl müsse endlich größer werden.
22 Stimmen
3 Antworten
Die CDU sollte nicht nur fordern und beschliessen, sondern vor allem liefern, und das bedeutet: messbar umsetzen. Die CDU kopiert immer mehr Forderungen aus dem Parteiprogramm AfD und verkauft diese dann als die Eigenen. Es wird der Bevölkerung von der CDU und auch von den Ampelparteien vorgegaukelt, dass nun besonders griffige Massnahmen in die Wege geleitet würden, doch es passiert tatsächlich nicht viel, respektive - wie Dr. Alice Weidel es einmal so schön sagte - es wird nichts Wirksames unternommen.
1. Weiß ich nicht, wie der 5 Punkte Plan aussehen soll. Habe nichts genaueres darüber gelesen.
2. Hat die Polizeigewerkschaft oder Sprecher schon angekündigt, das man die Grenzen nicht überall und dauerhaft überwachen kann. Dafür fehlt schlicht Personal und Ausrüstung.
3. Sind wir immer noch in der EU und dem Schengener ankommen, deswegen können wir nicht einfach die Grenzen dauerhaft schließen.
4. Können 750 Plätze tatsächlich ausreichend sein, bei 42.000 Ausreisepflichtigen. Dir werden nicht alle von Jetzt auf gleich abgeschoben, das ist ein Prozess der über Monate geht. Außerdem sind die Plätze nur nötig, wenn jemand nicht freiwillig ausreisen will. Bei einer verwahrdauer von maximal 2 Wochen, kann man 19.500 Abschiebepflichtige über 6 Monate in Gewahrsam nehmen. Was bringt es die Plätze zu verzehnfachen, wenn nach einem Jahr nur noch ein Bruchteil davon benötigt wird?
5. Leute mit Duldung kann man nicht einfach abschieben. Sie haben eine Duldung!
6. Sind die Sachen die du teilweise da schreibst, nicht mit dem Recht vereinbar. Selbst wenn eSe Ausreisepflichtig sind, haben sie Rechte. Sie haben das Recht Wiederspruch einzulegen. Bis dann endgültig entschieden ist ob sie bleiben dürfen oder nicht, kann man sie nicht abschieben.
Selbst wenn entschieden ist, muß man ihnen einen gewissen Zeitraum geben. I.d.r. 2 bis 4 Wochen. Sie benötigen Zeit sich vorzubereiten, den Hausstand aufzulösen etc. Außerdem müssen sie schauen wie es vor Ort für sie weiter geht. kann sie wer abholen? Wo kommen sie vor Ort unter etc.
Aber noch vor der Wahl aber es ist sehr unwarscheinlich ,Grüne SPD haben ja auch wieder die Bezahlkarte bei Flüchtlingen unterbunden.Und CDU will damit regieren.
Für Merz ist es schade wenn er es ernst meint.