Sagt mal eure Meinung dazu bitte

Gehen 75%
Erstmal Abmahnung 25%

20 Stimmen

9 Antworten

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Egal, ob sie sehr, sehr gut ist in ihrem Job. Griff in die Kasse ist Diebstahl, eine Straftat und das müsste Grund für eine fristlose Kündigung sein. Wenn sie das einmal gemacht hat, wird sie es wieder tun. Für mich wäre das der Grund für eine fristlose Kündigung - egal, ob sie sehr gut ist. Da war sich die Gute wohl zu sicher, das sagt auch was über ihren Charakter. Eine vertrauensvolle Arbeit ist mit ihr nicht mehr möglich, daher fristlose Kündigung. Punkt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
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Bei meinem Arbeitgeber wäre ich bei einem Kasseneingriff fristlos entlassen worden. Schon am ersten Tag als Lehrling wurden wir entsprechend informiert.

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Fristlose Kündigung. Da kann und sollte man nicht noch diskutieren. Das Vertrauen ist gebrochen, die Straftat begangen. Eine Entschuldigung macht nichts rückgängig.

Selbst eine Notsituation rechtfertig das nicht. Wenn man Hilfe braucht, muss man mit seinen Mitmenschen sprechen. Es gibt für alles eine Lösung. Zumindest eine bessere, als sowas zu machen.

Da muss man sich erst mal aber auch sicher sein das Sie es auch wirklich war.

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Da kann man schon eine außerordentliche Kündigung aussprechen und das würde ich auch, weil das Vertrauensverhältnis zerstört wurde.