Muss ich die Kündigung dahin schicken

ja 89%
nein 11%

9 Stimmen

6 Antworten

ja

Vollkommen normal. Dahin kannst Du alles schicken, was Deine Verträge mit o2 angeht.

Aber mach das mit Einschreiben Einwurf und hebe den Einlieferungsbeleg sehr gut auf.


Leon1990AA98 
Beitragsersteller
 20.10.2024, 11:44

Aber mach das mit Einschreiben Einwurf und hebe den Einlieferungsbeleg sehr gut auf. ??? Wieso behaupten die sonst es sei nichts da hattest du schon so eine erfahrung?? geht auch per prio brief ??

einandereruser  20.10.2024, 13:18
@Leon1990AA98

Gehen tut jeder Brief. Was Du machst, ist Deine Sache. Und ja, man hört von vielen Mobilfunkanbietern, dass die mit allen Mitteln versuchen, ihre Kunden zu halten.

nein

Du musst die Kündigung nicht dorthin schicken. Mittlerweile ist die Kündigung per Button Vorschrift, schau dafür auf die o2-Webseite. Das geht ganz einfach und ist ebenfalls rechtssicher.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjähriger Telekommunikationsexperte

maribi  20.10.2024, 19:20

Er möchte aber nicht den Vertrag kündigen, sondern die Einzugsermächtigung ;)

Mahlenswert  20.10.2024, 21:18
@maribi

Könnte sein, dahingehend ist seine Anfrage widersprüchlich. Er fragt nach einer Kündigung und zeigt einen Textausschnitt, wo es um die Einzugsermächtigung geht, er aber die Adresse gefunden hat. Er muss schon selbst sagen, worum es ihm geht.

ja

Ja ist normal, manche Firmen haben eine gesamte Postleitzahl nur für sich und keine Straße oder Hausnummer

Bei großen Unternehmen ist die Adresse nicht nötig, die Post weiß, wohin.

Nein, das ist die falsche Adresse. Steht ja aber auch ziemlich deutlich in den Details, dass es da um die Einzugsermächtigung geht! Lies die paar Zeilen einfach nochmal.

Kündigen Handyvertrag O2? Das ist doch nicht schwer:

Bild zum Beitrag

Die Antwort steht schon direkt unter dem Link. Also los, jetzt anrufen.

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Internet, Kündigung, Vertrag)

Leon1990AA98 
Beitragsersteller
 20.10.2024, 11:45

ICH WILL AUCH nicht kündigen ich will Einzugsermächtigung Kündigen bzw wiederrufen