Mit welchem Recht sind diese Leute in Deutschland?

Mit keinem 56%
Mit diesem (bitte benennen) 44%

16 Stimmen

4 Antworten

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Wenn sie hier sind, dann hatten sie von zuständigen Behörden offenbar zumindest eine befristete Aufenthaltsgenehmigung.


tanztrainer1  28.08.2025, 10:23

Oder sind noch im Asylverfahren.

smartguy92  28.08.2025, 10:42
@tanztrainer1

Also haben die eine vorläufige und damit befristete Duldung hier. Hatte ich also Recht.

tanztrainer1  28.08.2025, 10:52
@smartguy92

Es steht aber nirgends, welchen Status die Beiden hatten.

Aber immer wild spekulieren, gell?

tanztrainer1  28.08.2025, 11:59
@smartguy92

Aber Du kannst nicht wissen, ob sie eine dauernde Aufenthaltserlaubnis haben oder nur eine Duldung.

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Mit Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung oder Duldung. Ohne das: ausreisepflichtig.

Titel stehen unter anderen aus humanitären Gründen, Asyl-/Flüchtlingsschutz. Während eines Asylverfahrens gilt die Aufenthaltsgestattung. Ist eine Abschiebung vorübergehend rechtlich/tatsächlich unmöglich, besteht Duldung.

Eine Festnahme sagt nichts über den Status. Nach einer Verurteilung kann eine Ausweisung nach §§ 53 ff. AufenthG geprüft und vollzogen werden. Das Non-Refoulement-Prinzip begrenzt Rückführungen in Staaten mit erheblichem Risiko schwerer Menschenrechtsverletzungen. Nach dem Sturz des Assad-Regimes unterstützt die Bundesregierung vor allem freiwillige Rückkehrprogramme; die Lage wird laufend neu bewertet. Zwangsrückführungen bleiben rechtlich und praktisch einzelfallabhängig. Abschiebungen nach Afghanistan wurden 2025 für verurteilte Straftäter wieder durchgeführt. Nach Tunesien finden Rückführungen statt. 

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Vermutlich durch das Asylrecht.

Oder das Recht des stärkeren.

Stellt Euch vor, ihr müsstest auf engstem Raum mit vielen anderen zusammenleben.

Es käme dann garantiert auch zu nicht so tollen Situationen.

Warum kracht es zum Beispiel meist bei Ehepaaren besonders im Urlaub?

Interessant in dem Zusammenhang das Buch "Hoffnung im Herzen - Freiheit im Sinn" von Zekarias Kebraeb:

Ich weiß nicht mehr, wie ich das in der Schweiz zwei Jahre lang ausgehalten habe. Hier in Solnhofen packt mich der Lagerkoller schon nach wenigen Wochen. (S. 330/331)

Bis Zekarias Kebraeb eine Anerkennung als Flüchtling bekam, dauerte es etwa sechs Jahre, in denen er in den ersten vier Jahren keine Arbeitserlaubnis bekommen hatte.


Rico2906  28.08.2025, 10:27

„Lagerkoller“ ist ein bekanntes Muster bei Verdichtung. Das erklärt Konflikte, rechtfertigt sie nicht; es verpflichtet Betreiber und Behörden zu Prävention und zügiger Entzerrung.

Die EU-Aufnahmerichtlinie verpflichtet zu würdigen Aufnahmebedingungen und zu Prävention von Übergriffen in Unterkünften. Deutschland muss Schutz vor (auch geschlechtsbezogener) Gewalt sicherstellen. Deutschland ordnet die erste Unterbringung regelmäßig in Erstaufnahmeeinrichtungen an, heute bis zu 18 Monate; für Familien mit minderjährigen Kindern in der Regel höchstens 6 Monate. Das soll zentrale Versorgung sichern, erhöht aber bei langer Dauer das Konfliktrisiko.

tanztrainer1  28.08.2025, 11:18
@Rico2906

Trotzdem könnte es laut unseren Gesetzen deutlich schneller gehen.

Im § 61 AsylG steht zwar, dass der Erhalt einer Arbeitserlaubnis nach drei Monaten möglich sein kann.

In der Realität sieht es aber immer noch anders aus.

Und eine Arbeit zu finden, ist auch nicht immer so einfach.