Mit welchem Recht sind diese Leute in Deutschland?
„Nur wenige Tage nach der Messerattacke in einer Dresdner Straßenbahn ist es in der sächsischen Landeshauptstadt erneut zu einer Gewalttat gekommen: In der Nähe des Bahnhofs geriet ein Syrer mit einem Tunesier in Streit, heißt es von der Polizei“
Bei einem Messerangriff in der Dresdner Innenstadt sind zwei Menschen verletzt worden. Ersten Ermittlungen zufolge seien ein 16-Jähriger und ein 24-Jähriger in Streit geraten, wie die Polizei informierte. Der genaue Grund des Streits ist unklar. Am Tatort seien zwei Messer gefunden worden. Dabei handle es sich offensichtlich um die Tatwaffen, hieß es.
Ermittelt werde wegen gefährlicher Körperverletzung. Laut Polizei ist einer der Beteiligten syrischer, der andere tunesischer Staatsbürger. Beide befänden sich im Krankenhaus.
16 Stimmen
4 Antworten
Wenn sie hier sind, dann hatten sie von zuständigen Behörden offenbar zumindest eine befristete Aufenthaltsgenehmigung.
Also haben die eine vorläufige und damit befristete Duldung hier. Hatte ich also Recht.
Es steht aber nirgends, welchen Status die Beiden hatten.
Aber immer wild spekulieren, gell?
Ohne zumindest vorläufige Erlaubnis könnten diese Leute ja nicht hier sein.
Aber Du kannst nicht wissen, ob sie eine dauernde Aufenthaltserlaubnis haben oder nur eine Duldung.
Mit Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung oder Duldung. Ohne das: ausreisepflichtig.
Titel stehen unter anderen aus humanitären Gründen, Asyl-/Flüchtlingsschutz. Während eines Asylverfahrens gilt die Aufenthaltsgestattung. Ist eine Abschiebung vorübergehend rechtlich/tatsächlich unmöglich, besteht Duldung.
Eine Festnahme sagt nichts über den Status. Nach einer Verurteilung kann eine Ausweisung nach §§ 53 ff. AufenthG geprüft und vollzogen werden. Das Non-Refoulement-Prinzip begrenzt Rückführungen in Staaten mit erheblichem Risiko schwerer Menschenrechtsverletzungen. Nach dem Sturz des Assad-Regimes unterstützt die Bundesregierung vor allem freiwillige Rückkehrprogramme; die Lage wird laufend neu bewertet. Zwangsrückführungen bleiben rechtlich und praktisch einzelfallabhängig. Abschiebungen nach Afghanistan wurden 2025 für verurteilte Straftäter wieder durchgeführt. Nach Tunesien finden Rückführungen statt.
Vermutlich durch das Asylrecht.
Oder das Recht des stärkeren.
Stellt Euch vor, ihr müsstest auf engstem Raum mit vielen anderen zusammenleben.
Es käme dann garantiert auch zu nicht so tollen Situationen.
Warum kracht es zum Beispiel meist bei Ehepaaren besonders im Urlaub?
Interessant in dem Zusammenhang das Buch "Hoffnung im Herzen - Freiheit im Sinn" von Zekarias Kebraeb:
Ich weiß nicht mehr, wie ich das in der Schweiz zwei Jahre lang ausgehalten habe. Hier in Solnhofen packt mich der Lagerkoller schon nach wenigen Wochen. (S. 330/331)
Bis Zekarias Kebraeb eine Anerkennung als Flüchtling bekam, dauerte es etwa sechs Jahre, in denen er in den ersten vier Jahren keine Arbeitserlaubnis bekommen hatte.
„Lagerkoller“ ist ein bekanntes Muster bei Verdichtung. Das erklärt Konflikte, rechtfertigt sie nicht; es verpflichtet Betreiber und Behörden zu Prävention und zügiger Entzerrung.
Die EU-Aufnahmerichtlinie verpflichtet zu würdigen Aufnahmebedingungen und zu Prävention von Übergriffen in Unterkünften. Deutschland muss Schutz vor (auch geschlechtsbezogener) Gewalt sicherstellen. Deutschland ordnet die erste Unterbringung regelmäßig in Erstaufnahmeeinrichtungen an, heute bis zu 18 Monate; für Familien mit minderjährigen Kindern in der Regel höchstens 6 Monate. Das soll zentrale Versorgung sichern, erhöht aber bei langer Dauer das Konfliktrisiko.
Trotzdem könnte es laut unseren Gesetzen deutlich schneller gehen.
Im § 61 AsylG steht zwar, dass der Erhalt einer Arbeitserlaubnis nach drei Monaten möglich sein kann.
In der Realität sieht es aber immer noch anders aus.
Und eine Arbeit zu finden, ist auch nicht immer so einfach.
Oder sind noch im Asylverfahren.