Krieg ich jetzt eine Anzeige?

Nein das gibt keine rechtlichen Konsequenzen 91%
Ja das gibt rechtliche Konsequenzen 9%

11 Stimmen

2 Antworten

Ich rate Dir dringend, selbstbewusst zu werden. Dann kann man Dich auch nicht mehr missbrauchen! Dann schaffst Du es, NEIN sagen zu können und man lässt Dich auch in Ruhe.

Ob Dein Vorgehen rechtliche Konsequenzen hat, kann ich Dir nicht sagen.

Wie Du selbstbewusst wirst? - So:

Fang mit etwas Leichtem an: Leg Dir die Frisur zu, die Du an Dir magst und die zu Deiner Haarstruktur passt. Kauf Dir die Klamotten, Du Du an Dir magst. Beides sind Teile Deiner Persönlichkeit. Zeig, wer Du bist und fühl Dich dabei wohl.

Sei nett zu Dir. Scheiße sind die anderen schon genug zu Dir - da musst Du Dich nicht auch noch selbst ablehnen.

Finde Deine Talente und mach sie zu Deinen Hobbys. Dies ist ein besonders wichtiger Teil Deiner Persönlichkeit. Sei interessant für andere und habe die Möglichkeit, Dich zu beschäftigen. An sich fängt man damit bereits als Kleinstkind an: Die Eltern führen einen im Idealfall an Vieles heran. Vieles verwirfst Du wieder - ohne zu leiden. Denn Kinder sind neugierig und wollen ausprobieren. Was man nicht mag, lässt man liegen. Bei anderem bleibt man dabei. So entwickeln sich Hobbys. Im Laufe seines Lebens kommen dann immer mehr Dinge hinzu, die man ausprobiert - und bei bleibt oder wieder verwirft. So ist man interessant für andere und stärkt seine Stärken. Das wirst Du jetzt allein und mühsam selbst hinkriegen müssen. Und das dauert!

Bilde Dir Deine eigenen Meinungen! Zu tausend verschiedenen Themen. Egal, was. Du magst Regenwetter? Nein, Du musst Regenwetter nicht mögen. Aber es ist gut, wenn Du Dinge magst und weißt, warum. Mach Dir Gedanken! Und dann fang an, mit anderen zu diskutieren! Bleib bei Deinen Meinungen! Finde Argumente für Deine Meinung! Widersprich Leuten, wenn Du anderer Meinung bist! Erst dann bist Du stark.


Inkognito-Nutzer   22.06.2025, 19:16

Vielen Dank ❤️ aber am Selbstbewusstsein liegts hier tatsächlich nich der Typ hatte ein Messer und in dem Moment war mir Leben bisschen wichtiger als so nh Hauptschulpflöte

Natürlich kannst du rechtliche Probleme bekommen, wenn man dich erwischt.

  1. Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, was teuer werden kann
  2. MISSBRAUCH des Ausweises deiner Mutter, was in dem Moment Identitätsbetrug war.

DerCaveman  23.06.2025, 01:19
Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, was teuer werden kann

Der oder die FS hat nichts getan, das das Jugendschutzgesetz ihm oder ihr verboten haette. Das weisst du aber auch selbst, trotzdem behauptetst du diesen Quatsch immer wieder.

MISSBRAUCH des Ausweises deiner Mutter, was in dem Moment Identitätsbetrug war.

Das stimmt allerdings.

sunnymarie32  23.06.2025, 15:02
@DerCaveman

Da die Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige VERBOTEN ist, HAT der FS gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, egal wie du es interpretierst.

DerCaveman  23.06.2025, 15:27
@sunnymarie32

Eben nicht. Er hat ja keine Tabakwaren an Minderjaehrige abgegeben.

Aber du schreibst dann im Zusammenhang mit dem angeblichen Verstoss gegen das Jugendschutzgesetz ja auch noch, dass es fuer ihn teuer werden koenne. Wie kann das sein, wenn er doch weder eine der in § 28 JuSchG genannten Ordnungswidrigkeiten, noch eine der in § 27 JuSchG genannten Straftaten begangen hat? Was kann da also bitte teuer werden?

sunnymarie32  23.06.2025, 23:00
@DerCaveman

Natürlich hat er an Minderjährige Tabakwaren bzw. verwandte Produkte abgegeben. Hast du die Frage nicht gelesen oder nicht verstanden?

DerCaveman  24.06.2025, 00:51
@sunnymarie32

Sorry, da war ich wohl gedanklich bei einer anderen Frage. Punkt fuer dich!

Ja, er hat eine Vape an Minderjaehrige abgegeben. Dennoch hat er damit keine Ordnungswidrigkeit und auch keine Straftat begangen, weil er selbst erst 16 ist und auch nicht als Veranstalter oder Gewerbetreibender gehandelt hat.

Die Abgabe von Tabakwaren oder Vapes an Minderjaehrige in der Oeffentlichkeit stellt naemlich nur dann eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn sie durch Veranstalter oder Gewerbetreibende erfolgt (JuSchG § 28 Abs. 1 Nr. 12) oder durch Erwachsene (JuSchG § 28 Abs. 4).

Also keine Ordnungswidrigkeit, kein Bussgeld und somit auch nix mit "kann teuer werden".

Jedenfalls nicht wegen der Weitergabe der Vape. Der Missbrauch von Ausweispapieren ist dann allerdings wieder eine andere Sache.