Kann man eigentlich auch nebenberuflich als Fahrlehrer arbeiten, wenn man hauptberuflich z.B. Rechtsanwalt ist?!
5 Stimmen
3 Antworten
Ja
Könnte man, ist aber wenig sinnvoll. Die Tätigkeit muß allerdings nach §56 BRAO der Rechtsanwaltskammer angezeigt werden.
Woher ich das weiß:Recherche
Theoretisch ja, praktisch nein.
Nicht so einfach. Die Rechtsanwaltskammer muss zustimmen. Die machen Probleme.