Kann man eigentlich auch nebenberuflich als Fahrlehrer arbeiten, wenn man hauptberuflich z.B. Rechtsanwalt ist?!

Ja 80%
Nein 20%

5 Stimmen

3 Antworten

Ja

Könnte man, ist aber wenig sinnvoll. Die Tätigkeit muß allerdings nach §56 BRAO der Rechtsanwaltskammer angezeigt werden.

Woher ich das weiß:Recherche

Theoretisch ja, praktisch nein.

Nicht so einfach. Die Rechtsanwaltskammer muss zustimmen. Die machen Probleme.