Kann man da die Polizei rufen?

Nein, kein Grund 43%
Ja, klaro 35%
Andere Antwort 22%

23 Stimmen

5 Antworten

Ja, klaro

Wenn ein ausgewiesener E-Ladeplatz von Fahrzeugen ohne Elektroantrieb belegt wird, liegt ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vor, konkret gegen § 12 StVO. Die Fläche ist nur für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs freigegeben. Wenn dort Personen mit Liegestühlen sitzen und den Zugang zusätzlich blockieren, kann das als vorsätzliche Verkehrsbehinderung ausgelegt werden. Auch wenn das Ordnungsamt normalerweise für solche Verstöße zuständig ist, darfst du in so einem Fall die Polizei rufen, vor allem wenn die Situation absichtlich provoziert wirkt oder eine unmittelbare Nutzung des Ladeplatzes nötig ist. Die Polizei kann dann die Personalien aufnehmen, ein Bußgeld veranlassen oder das Abschleppen prüfen.


notting  19.06.2025, 12:56

Das gilt AFAIK auf Privatgrundstücken nur bedingt bzw. das verschweigt uns der OP.

notting

Andere Antwort

wenn du dort laden willst und die nicht wegfahren - ja.

ansonsten, solange niemand abgewiesen wird oder nicht laden kann.... seh ich kein grund.

Zu wenig Info, bitte OP ergänzen. Kommt wohl auch ein bisschen darauf an, ob es ein Privatgrundstück ist (z. B. Supermarkt) oder nicht.

Wobei die Ladesäulen meist auch Hotlines haben, wo man anrufen kann, wenn sie blockiert werden.

notting

Woher ich das weiß:Hobby
Nein, kein Grund

Wenn es kein Schild in der StVO ist, ist das nur eine Empfehlung. Muss man erst prüfen ob das Schild in der Straßenverkehsordnung drin steht

Kannst du, aber die kommen vermutlich eh nicht. Und wenn doch, dann kann es dauern.