Kann die AfD durch das Bundesverfassungsgericht blockiert oder gar eliminiert werden, wenn die AfD, angenommen in der Regierung versucht die Demokratie zu

Nein 44%
Ja 33%
Evtl 22%

9 Stimmen

5 Antworten

Ja

Blockieren kann das Bundesverfassungsgericht die AFD auf jeden Fall, wenn diese Verfassungswidrige Gesetzesentwürfe einbringt. Das haben wir ja schon bei der Ampel gesehen, dass das Bundesverfassungsgericht Verfassungswidrige Gesetze gekippt hat.

Die Regierung zu stürzen ist nie erlaubt, weil das ja gegen geltendes Recht verstoßen würde. Nachdem die Regierung allerdings gestürzt wurde, würde das wohl kaum von der neuen Regierung verfolgt werden. Sollte der Versuch jedoch scheitern würde man sicherlich dafür bestraft werden.

Nein

Das wird ein Spaß werden....Grüne und FDP sind raus. SPD muss sich erstmal sortieren. Heute wurde etwas Beschlossen.

Das Bundesverfassungsgericht würde die AfD verbieten, falls ein Verbotsantrag an es von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat gestellt wird (was eine zwingende Voraussetzung ist) und eine Prüfung ergibt, dass die AfD verfassungsfeindlich ist.

Evtl

Die Demokratie gefährden reicht dafür nicht, denn das ist eine reine Wertungsfrage. Ob etwas die Demokratie gefährdet oder nicht, kann man so oder so sehen. Einige sehen bereits eine Gefährdung der Demokratie, wenn der Bundestag Anträge gegen den Willen einer linken Minderheitsregierungskoalition beschließt, andere sehen darin gerade eine lebendige Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei verbieten, wenn sie aggressiv-kämpferisch versucht, die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung (die in Art. 1 und Art. 20 GG beschriebenen Grundsätze)zu beseitigen. Eine verbotene Partei verliert ihre Mandate. Da ein Parteiverbot ein scharfes, zweischneidiges und bereits demokratietheoretisch umstrittenes Schwert ist, ist der erforderliche Tatbestand eng auszulegen und an ein Parteiverbot sehr hohe Anforderungen zu stellen. Es ist quasi das letzte Mittel gegen einen Putschversuch durch eine Partei. Wenn das Bundesverfassungsgericht als letzte Instanz der Bewahrung der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung objektiv versagen sollte (nicht nach den subjektiven Vorstellungen eines Teils oder sogar der Mehrheit der Bürger), hätten diese ein Widerstandsrecht. Das würde ihnen aber nichts nützen, wenn sie nicht erfolgreich wären, denn ein dysfunktionales Bundesverfassungsgericht würde auch die Voraussetzungen des Widerstandsrechts in so einem Fall nicht als gegeben ansehen und dann würden die Widerständler selbst als Putschisten wegen Hochverrats gegen den Bund verurteilt.

Nein

Nein weil das wäre dann keine Demokratie mehr sondern eine Diktatur, wenn andere Parteien sie ausschließen wird es erst eine Diktatur.