Kann der arbeitgeber einen wegen einem fehler verklagen
8 Stimmen
6 Antworten
Anderes
Komm darauf an, wie gravierend der Fehler ist und ob ein Selbstverschulden vorliegt.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeit
Anderes
Der Arbeitnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein ganz normaler Fehler, der im Job mal passieren kann, zählt nicht dazu.
Verklagen kann man aber erstmal grundsätzlich jeden. Ist halt die Frage, ob diese Klage auch Aussicht auf Erfolg vor Gericht bietet. Und das ist bei Fehlern im Job abseits der genannten Fälle eben nicht so.
Anderes
Kommt drauf an welcher „Fehler“.
Ja
Ja, wenn der "Fehler" z.B. ein Diebstahl oder eine mutwillige Beschädigung / Zerstörung etc. ist.
Anderes
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durchaus mit Aussicht auf Erfolg
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Druckermeister und BWL Studium