Ist es ethisch vertretbar, geschlechtsangleichende Operationen vor der Volljährigkeit zuzulassen?
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10 Antworten
Diese Ansicht wird vermutlich nicht auf allseitige Bestätigung stoßen, doch ich finde, wenn man das ganze überhaupt macht, dann auf jeden Fall nach der Pubertät und erst dann, wenn sich die Persönlichkeit des Menschen voll ausgebildet hat und gereift ist, also frühestens mit Anfang bis Mitte 20.
Mfg
DerEineHalt08
Ganz persönlich würde ich sagen ist es ab 18 definitiv ok. Daher eher nicht. (Vorbereitende Maßnahmen wie Pubertätsblocker etc. sind aber in Ordnung.)
ganz allgemein müssen wir bedenken das 14 jährige das recht haben sich die Vorhaut entfernen zu lassen. Auch wird das bei Elternentscheidung noch früher toleriert und sogar bei Babies gemacht. Alles aus nicht medizinischen gründen.
Daher kann man mit diesem hintergrund durchaus auch ein Früheres alter als moralisch ok ansehen. Schliesslich sind es beide Irreperable eingriffe in den Körper eines Kindes.
Ähnlich den Regelungen von Tatoos und so. Kann man davon ausgehen das ein Mensch ab 16 eine Entscheidung zur dauerhaften Veränderung seines Körper zugemutet werden kann. Daher bin ich durchaus bereit eine Regelung ab 16 zu tolerieren.
Definitiv Ja!
alles andere gefährdet die Gesundheit.
Gehen wir mal nur von trans Personen aus:
- ist die Chance das sie Suizid begehen viel höher wenn die Möglichkeiten nicht da sind
- sind meist spätere Dinge zu spät- um wirklich das erwünschte Ergebnis zu bekommen
gehen wir allgemeiner aus:
- warum dürfen cis Menschen immer solche Geschlechtsangleichende Dinge machen (zum Beispiel Haartransplantation) aber Trans Personen wird vieles verwehrt?
- die Einschränkung könnte Interpersonen und cispersonen das Leben gesundheitliche gefährden (habe hier woanders das schon einmal erwähnt).
zusätzlich: wenn man wirklich vom WORST case ausgeht, ist eine detransition nicht so schwer
Je eher desto besser! Natürlich nur nach umfangreicher Prüfung!
Diese finden wenn nur begrenzt statt wie die Masektomie, alles andere findet eh erst mit 18 statt und somit mit der Volljährigkeit.