Ist die doppelte Bestrafung in dem Fall gerecht?

Sie wurde ungerecht hart bestraft, weil doppelt oder 56%
bezüglich einer Bestrafung habt Ihr eine ganz andere Meinung 33%
Sie wurde gerecht bestraft oder 11%

9 Stimmen

Nachname781  24.08.2024, 18:15

Schreibst du ein Buch?

Schalkefan204 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 04:56

Hallo Nachname784,

wie kommst Du auf die Idee, daß ich ein Buch schreiben würde ?

LG vom Schalkefan204

7 Antworten

Sie wurde ungerecht hart bestraft, weil doppelt oder

Ich würde mal sagen, dass der Ausschluss vom Unterricht und die Anfertigung des Stundenprotokolls zusammengehören...

Aber ich finde es lächerlich überzogen, wie der Lehrer reagiert hat. Also ich meine, wenn man mehrmals in einer Stunde stört, oder wenn die ganze Klasse die ganze Zeit schon irgendwie stört und das dann der letzte Tropfen auf den heißen Stein war, könnte ich das ja noch irgendwie nachvollziehen. Aber so nicht...

bezüglich einer Bestrafung habt Ihr eine ganz andere Meinung

Die Anfertigung eines Stundenprotokolls ist keine Strafe, sondern eine Fördermaßnahme.


jewelcat  24.08.2024, 19:50

Dann sollte die LehrKraft aber doch alle fördern und nicht nur einzelne.

Hinzu ist es schwierig ein Protokoll des Unterrichts zu schreiben, wenn man aus dem Raum geschickt wird.

Oder wo sehen Sie die Förderung? Im Hellsehen?

Schalkefan204 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 05:01

warum ist das keine Strafe ?i

Sie wurde ungerecht hart bestraft, weil doppelt oder

Doppelt bestraft ist nicht ganz richtig, weil zwei verschiedene Strafen zu einer kombiniert wurden aber sie wurde viel zu hart bestraft. Das war doch eher eine lustige Situation. Eigentlich wäre gar keine Strafe angebracht gewesen.

Was auch immer ein Stundenprotokoll ist.

Vor die Tür schicken ist insoweit gefährlich, als dass gegen die Aufsichtspflicht verstoßen wird.

Faktisch müssen aber Bestrafungen einen pädagogischen Wert haben, d.h zum Beispiel stumpf die Schulordnung abzuschreiben wäre nicht zulässig.

Sie wurde ungerecht hart bestraft, weil doppelt oder

Sie mit nackten Füßen vor der Tür stehen lassen geht gar nicht! Und dann noch ein Stundenprotokoll oben drauf! - Wenn man taffe Eltern hat, wäre das ein Fall für die Schulaufsicht gewesen!

Wenn Doppelverfolgung einer Straftat - und hier geht es nicht einmal um eine, im deutschen Strafrecht als unzulässig angesehen wird (ne bis in idem), hat der Pauker hier auch im schulischen Kontext eindeutig Rechtsbeugung betrieben! - Dem Mann müsste man die Clogs eigentlich an den Kopf werfen! Und wenn ihr auf Zack gewesen wärt, hättet ihr eigentlich alle in einem Akt der Solidarität die Clogs ausziehen und barfuß den Raum verlassen müssen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung