Ist die doppelte Bestrafung in dem Fall gerecht?
Vor einigen Jahren in der achten Klasse mußte meine damalige Schulfreundin Conny folgendes erdulden:
Es war ein Montagmorgen im Frühsommer. Wir hatten in der ersten Schulstunde das Fach Physik. Die meisten Mädchen meiner Klasse trugen damals barfuß Birkenstock-Clogs; an der Ferse ohne Riemen (die hatte ich auch an) oder andere hinten offene Clogs. So auch Conny. Die Bänke im Physikraum waren wie in einem Hörsaal einer Uni angeordnet. Der Physikraum war aber natürlich kleiner. Conny spielte, wie das Teenager nun einmal so machen, unter der Schulbank, barfuß mit ihren Clogs. Aufeinmal verlor sie einen Clog, der die Bankreihen, bis vor den Physiklehrer, hinunterfiel. Der Lehrer, der immer cholerisch auf solche Situationen reagierte fragte nur: "Wer war das". Conny meldete sich und mußte deshalb ohne Schuhe, mit nackten Füßen den Raum verlassen und sich vor den Physikraum begeben und bis zum Ende der Stunde dort warten. Das war ihr natürlich sehr peinlich. Ihre Mitschüler gröhlten vor Lachen. Sie, die erst knapp ein halbes Jahr an der für sie neuen Schule war, wurde außerdem mit der Anfertigung eines zweiseitigen Stundenprotokolls bestraft. Meiner Meinung nach war sie damit doppelt bestraft worden ! Wie seht Ihr das ?
Äußert Eure Meinung bitte durch die unten stehenden Umfrage !
9 Stimmen
Schreibst du ein Buch?
Hallo Nachname784,
wie kommst Du auf die Idee, daß ich ein Buch schreiben würde ?
LG vom Schalkefan204
7 Antworten
Ich würde mal sagen, dass der Ausschluss vom Unterricht und die Anfertigung des Stundenprotokolls zusammengehören...
Aber ich finde es lächerlich überzogen, wie der Lehrer reagiert hat. Also ich meine, wenn man mehrmals in einer Stunde stört, oder wenn die ganze Klasse die ganze Zeit schon irgendwie stört und das dann der letzte Tropfen auf den heißen Stein war, könnte ich das ja noch irgendwie nachvollziehen. Aber so nicht...
Die Anfertigung eines Stundenprotokolls ist keine Strafe, sondern eine Fördermaßnahme.
Dann sollte die LehrKraft aber doch alle fördern und nicht nur einzelne.
Hinzu ist es schwierig ein Protokoll des Unterrichts zu schreiben, wenn man aus dem Raum geschickt wird.
Oder wo sehen Sie die Förderung? Im Hellsehen?
Doppelt bestraft ist nicht ganz richtig, weil zwei verschiedene Strafen zu einer kombiniert wurden aber sie wurde viel zu hart bestraft. Das war doch eher eine lustige Situation. Eigentlich wäre gar keine Strafe angebracht gewesen.
Was auch immer ein Stundenprotokoll ist.
Vor die Tür schicken ist insoweit gefährlich, als dass gegen die Aufsichtspflicht verstoßen wird.
Faktisch müssen aber Bestrafungen einen pädagogischen Wert haben, d.h zum Beispiel stumpf die Schulordnung abzuschreiben wäre nicht zulässig.
Sie mit nackten Füßen vor der Tür stehen lassen geht gar nicht! Und dann noch ein Stundenprotokoll oben drauf! - Wenn man taffe Eltern hat, wäre das ein Fall für die Schulaufsicht gewesen!
Wenn Doppelverfolgung einer Straftat - und hier geht es nicht einmal um eine, im deutschen Strafrecht als unzulässig angesehen wird (ne bis in idem), hat der Pauker hier auch im schulischen Kontext eindeutig Rechtsbeugung betrieben! - Dem Mann müsste man die Clogs eigentlich an den Kopf werfen! Und wenn ihr auf Zack gewesen wärt, hättet ihr eigentlich alle in einem Akt der Solidarität die Clogs ausziehen und barfuß den Raum verlassen müssen!