Ich habe zwei Arbeitgeber und arbeite jeweils für beide 80 Stunden im Monat. Werde ich in die Steuerklasse 6 eingestuft? 80+80=160

Ja 83%
Nein 17%

6 Stimmen

3 Antworten

Ja

Da 80 Stunden auch bei Mindestlohn zu viel ist für einen Minijob, führt kein Weg an der Steuerklasse 6 vorbei.

Ob Dir dabei zu viel oder zu wenig Lohnsteuer abgezogen wird, siehst Du bei der Einkommensteuererklärung zu Beginn des Folgejahres. Diese abzugeben ist bei Steuerklasse 6 Pflicht.

Ja

Einen der beiden Jobs musst du der Steuerklasse 6 zuweisen unausweichlich.

Ja

Hauptjob ist 1-5 (je nach Situation)

Jeder weitere Job daneben ist immer Steuerklasse 6, wenn nicht pauschal besteuert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"