Habeck stellte eine Strafanzeige gegen einen Journalisten, den Habecks Selbstinszenierung an einen „Bahnhofsalkoholiker“ erinnerte. Ist die Anzeige angemessen?
„Ein Wirtschaftsminister, der mit seiner äußeren Erscheinung in einer Ansammlung von Bahnhofsalkoholikern nicht negativ auffallen würde.“
Habeck stellte Strafanzeige wegen dieser Aussage. Das Landgericht wies diese Klage ab.
Danke an McPresley für diese Information.
35 Stimmen
3 Antworten
Der Satz lautete ganz genau: „Ein Wirtschaftsminister, der mit seiner äußeren Erscheinung in einer Ansammlung von Bahnhofsalkoholikern nicht negativ auffallen würde.“
Das ist ausreichend vorsichtig und unkonkret formuliert, um keine direkte Beleidigung zu sein.
Und deshalb hat das Landgericht das auch berechtigterweise abgewiesen. Die Sache war bereits im Mai und ist längst beendet.
Schlimm ist allerdings, dass sich Bahnhofsalkoholiker umgekehrt nun auch ungestraft mit Habeck vergleichen lassen müssen.
Vielleicht klagen jetzt die Bahnhofsalkoholiker🤡
Seht Euch diesen Mann an der sich aufschwingt, als Kinderbuch-Coautor das Amt des Bundeswirtschaftsministers zu bekleiden und dabei das Land maßgeblich ni den Abgrund stürzt.
Dieses Foto ist doch nur das I-Tüpfelchen auf dem katastrophalen Bild, das Robert Habeck abgibt. In seinem Auftreten genauso wie in seiner Amtsführung.
Dass man Rainer Meier damals nicht verurteilt hatte, war sowieso selbstverständlich, zumal er Habeck nicht direkt so benannt hatte. Ich em,pfehle das Lesen seiner Kolumne als Don Alphonso in der "WELT".
Des Weiteren gilt: an ihren Taten sollt ihr sie messen.
Habeck hätte dieses Ministeramt gar nicht antreten dürfen. Dass er nun immer noch nicht zurückgetreten ist, ist der eigentliche Skandal.
Politiker müssen sich nicht alles gefallen lassen. Auch wenn die Beleidigung etwas indirekt erfolgt, so reicht die Formulierung doch aus, um eine Strafanzeige zu begründen.
Die Strafanzeige wurde übrigens vom Gericht abgewiesen.