2 Antworten

Nein

Die gibt es regulär nicht mehr, auch wenn ca. 11% der Bevölkerung wohl jede Aussage und jede Antwort als Majestätsbeleidigung schon heute ansehen.

Vielleicht sollte man die schon jetzt mit "Euer Hochwohlgeboren:in" ansprechen.

Ja

Ein demokratischer Rechtsstaat braucht keinen Paragrafen zur Regelung von ,,Majestätsbeleidigung".. der Paragraf 188 (ehemals 103) ist ein Relikt aus der Kaiserzeit der sein Come-Back feiert.

Mit der Abschaffung der ,,Majestätsbeleidigung" würde keine Lücke im Strafrecht entstehen. Wer sich beleidigt fühlt, kann weiterhin nach Paragraf 185 des StGB eine Strafverfolgung verlangen.