5 Antworten
Evtl
Sofern Du nachweisen kannst, dass Dir ein entsprechender Schaden entstanden ist und Dir die Gerichtsinstanzen Recht geben: Ja.
- Du kannst zivil klagen und theoretisch gewinnen - sobald die AfD "gegen dich vorgeht" wird eine oeffentlich Klage wohl nicht mehr relevant sein.
- Ehrlich gesagt beunruhigt mich deine Frage, sowas habe ich in letzer Zeit schon mehrmals gehoert. Was einst undenkbar war, ist jetzt nicht nur denkbar sondern wird auch ausgesprochen. Wo zum Teufel sind wir gelandet :((
Nein
- Man kann als Mensch, der jemanden anzeigt, das Strafmaß nicht festlegen.
- Gegen jemanden vorzugehen, ist nucht unbedingt eine Straftat.
- Geldstafen in Millionenhöhe kann man als Privatperson in DE nicht einklagen.
Nein
Dir ist durch die AfD kein Schaden entstanden. 🙄
Wenn du das anderst siehst, dann kannst du das gerne hier mal detailliert auflisten.
Ja direkt. das ergibt sich aus dem "Ablauf gesetz" darin steht, das solche "gegen Vorgänge" nicht zulässig sind