"Donald TRUMP ist kein Schwein und kein Verbrecher!" - Darf sich ein Lehrer in Deutschland eigentlich so voreingenommen äußern?!
34 Stimmen
8 Antworten
Selbstverständlich darf sich ein Lehrer der vollkommen undifferenzierten isolierten Aussage jemand sei ein Schwein und ein Verbrecher entgegenstellen. Idealerweise ergibt sich eine Diskussion zu dem Thema.
Doch, weil das Urteil noch gar nicht rechtskräftig ist. Insofern handelt es sich um eine Falschaussage.
Doch das ist es Punkt Tram wurde bereits im Mai in allen 34 Anklagepunkten für schuldig befunden.
Das hat doch niemand bezweifelt. Aber solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, gilt DT auch noch nicht als Verbrecher. Die Jury hat zwar geurteilt, nur steht das Strafmaß noch nicht fest, da das erst verkündet werden soll - und dann werden seine Anwälte unverzüglich Revision einlegen, womit die Rechtskraft weiterhin nicht eintritt. Darin unterscheiden sich die Rechtssysteme in D und den USA nicht. Auch hierzulande wäre das so. Solange der Rechtsweg nicht ausgeschöpft respektive das Urteil nicht akzeptiert wurde, gilt der Beschuldigte weiterhin als Beschuldigter.
... nichts spricht dagegen.
Selbstredend, denn ein Schwein ist ein Tier und ein Verbrecher ist nur, wer ein Verbrechen = Mindest-Freiheitsstrafe 1 Jahr, begeht.
Auch das ist Meinungsfreiheit. Und wenn wir diese unterstützen, sollten wir auch so eine Meinung akzeptieren.
Bei beiden Aussagen, gegen die sich die Lehrkraft hier verwendet hat, handelt es sich um unwahre respektive selbst strafrechtlich relevante Aussagen eines provokanten Dritten, dem die Lehrkraft - völlig korrekt übrigens - entgegengetreten ist.
Insofern hat sich der/die betreffende LehrerIn exakt gar keines Vergehens schuldig gemacht, ganz im Gegenteil zu der Person, die diese Aussage ursprünglich getätigt hat. Die Titulierung einer Person (egal, ob in einem öffentlichen Amt stehend oder nicht) als "Schwein" ist nicht mehr durch die Meinungsfreiheit gedeckt, und die Aussage, DT wäre ein "Verbrecher", ist schlicht falsch, weil er zwar verurteilt wurde durch eine Jury, es aber bisher kein Urteil gibt, und selbst wenn, die Anwälte in Berufung gehen werden, womit das Urteil auch weiterhin nicht rechtskräftig wird.
und was ist wenn der Lehrer das so sagt, OHNE dass es vorher überhaupt jemand behauptet hatte??!!!???!!!!
Dann wäre es zwar verwirrend und zudem ohne Kontext nur schwer nachvollziehbar, aber trotzdem zulässig.
Ohne zu wissen, wer das nun in welcher Situation gesagt haben soll oder auch nicht, bleibt vieles unklar.
Der Aussage Verbrecher kann er sich nicht entgegenstellen. Das ist nun mal eine Tatsache.