"Dein Vater hatte hier rumgeschrien!" - Darf ein Frauenarzt sowas überhaupt erwähnen? Also wegen Schweigepflicht und so?!
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3 Antworten
Schweigepflicht bezieht sich auf Informationen zu Patienten, die ein Arzt im Rahmen einer Behandlung erlangt. Dies gilt für alles, was im Rahmen der Behandlung erwähnt wird, nicht nur die rein medizinischen Informationen.
Wenn eine Person aber kein Patient des Arztes ist oder es um Informationen geht, die nicht im Rahmen einer Behandlung erlangt wurden, besteht keine Schweigepflicht. Ich unterstelle mal, dass ein Vater kaum in Behandlung bei einem Gynäkologen ist (zwar möglich, aber unwahrscheinlich), damit ist er kein Patient und Infos aus dem Wartezimmer ("der schreit hier rum") unterliegen nicht der Schweigepflicht. Tatsächlich wäre diese Information sogar dann statthaft, wenn der Vater Patient wäre, da das Rumschreien an sich vermutlich jeder mitbekommt und keine geheime Information aus der Behandlung ist. Höchstens Inhalte des Schreiens könnten unter die Schweigepflicht fallen.
Also vermutlich nein, die reine Aussage, jemand habe in der Praxis herumgeschrieen, wird kaum die Schweigepflicht verletzen.
Der Vater ist schließlich kein Patient und war in der Öffentlichkeit.
Ich denke, es geht um Diagnosen. Also nein. Da ist michts mit Schweigepflicht.
Ja, ich denke aber, dass ist auch nicht gemeint. Der hat einfach rumgeschrien. Vielleicht voll nach dem Motto, soll nicht nochmal vorkommen, stört die anderen Leute.
Nicht nur diagnosen, sondern auch das was man mit dem Arzt bespricht z.B. seine Ängste usw.