Darf ich Fahrzeuge rechts überholen innerorts?
Abs. 2a: Wenn die Fahrzeuge in einer fahrzeugschlange auf dem Fahrstreifen links von dir max. 60 km/h fahren, darfst du sie mit max. 20 km/h Differenzgeschwindigkeit rechts überholen. Auch, wenn du auf der rechten Spur ein Einzelfahrzeug bist.
das hier sagt es
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2 Antworten
Ich habe gerad nochmal extra nachgesehen, ob ich mich an meine LAAANGE zurückliegende Ausbildung recht erinnere. Ist so:
StVO § 7(3):
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
Innerorts darfst du bei mehreren Fahrspuren eh immer rechts überholen.