"Conversations in this room are subject to be video taped" - Reicht ein solcher Hinweis wirklich bereits aus?!

Nein 60%
Ja 40%

5 Stimmen

3 Antworten

Nein

In Deutschland würde der englische Hinweis gemäß der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) nicht reichen:

1.7.1. Informationen und Warnhinweise an der Maschine
Informationen und Warnhinweise an der Maschine sollten vorzugsweise in Form leicht verständlicher Symbole oder Piktogramme gegeben werden. Alle schriftlichen oder verbalen Informationen und Warnhinweise müssen in der bzw. den Amtssprachen der Gemeinschaft abgefasst sein, die gemäß dem Vertrag von dem Mitgliedstaat, in dem die Maschinen in den Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird, bestimmt werden kann bzw. können, und auf Verlangen können sie zusätzlich auch in jeder anderen vom Bedienungspersonal verstandenen Amtssprache bzw. Amtssprachen der Gemeinschaft abgefasst sein.

(Auszug aus https://vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/gv/eg_2006_42/anh_1_1.htm)

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen
Nein

Ein Hinweis auf Englisch wird idR nicht wirksam sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)
Ja

In Amerika auf jeden Fall.