Aus dem „AfD-Gutachten“ des Verfassungsschutzes: sind solche Aussagen ein Grund für ein Verbot der AfD?

Nein 73%
Ja 27%

30 Stimmen

9 Antworten

Das Gutachten des Verfassungsschutzes und die darauf folgende Einstufung haben nichts mit einem Verbotsverfahren zu tun. Die Vorraussetzungen sind auch andere für ein Verbotsverfahren.


SmarterAss 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 13:00

Das weiß ich. Aber Linke, Grüne und (Teile der) SPD leiten daraus die Forderung nach einem Verbotsverfahren ab. Selbst einzelne Irrläufer in der CDU (Günther).

Nein

Nein, natürlich nicht.

Die Aussage "Qualität der Menschen" ist aber schon höchst Problematisch auch wenn man es durchaus so und so deuten kann.

Grundsätzliche Kritik am Migrationsprogramm kann an ja äußern, das sollte nicht rechtsextrem sein hoffe ich.

Das Problem sind nicht diese EInzelnen Aussagen sondern die gesammelten Aussagen in Summe welche eventuell den Ausschlag geben das die Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft wird.

Nein

Natürlich nicht.

Die Aussage "Qualität der Menschen" ist zwar grenzwertig, aber auch das qualifiziert die Partei insgesamt noch nicht als "gesichert rechtsextrem". Für ein Parteiverbot reicht das sicher nicht aus.

Ich erinnere hier auch mal an Tilo Sarrazin (SPD) mit seinen Aussagen sowie seinem Buch "Deutschland schafft sich ab". An einer Stelle im Buch hat er sogar genetische Identität von bestimmten Volksgruppen ins Spiel gebracht. Auch das reichte damals zunächst nicht einmal für einen Parteiausschluß der SPD aus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – interessiere mich sehr für politsche Themen
Nein

Unabhängig von der polarisierenden Person Höckes, die meiner Meinung nach in anderen Positionen zurecht kritisiert wird und ich es hier auch problematisch finde Menschen eine "Qualität" zuzusprechen, ist die Ablehnung von Masseneinwanderung eine völlig legitime Meinung, die ich teile. Andere Staaten wie die USA oder Australien sind ähnlich restriktiv in ihrer Einwanderungspolitik.

Nein

Ich vermute: Nein.

Auch der Passus mit der "Qualität der Menschen" wird nicht ausreichen, um der AfD nachzuweisen, an den freiheitlich-demokratischen Grundfesten auch mittels Gewalteinwirkung (dafür steht der Extremismus) zu rütteln.

Mittlerweile rudert auch die Politik zurück und zweifelt die "Schlagkraft" dieses Gutachtens stark an.

Ein Verbot der AfD dürfte außerdem nicht im Interesse der CDU/CSU sein, die bei Wegfall der anderen ideologischen ungeliebten Stiefschwester, durch Brandmauern abgetrennt, ihre Vormachtstellung einbüßen würde. Die Mehrheit läge bei den linksgerichteten politischen Kräften. Bleibt die AfD als zweitstärkste Kraft Teil der Opposition, könnte man mit ihren Stimmen noch Interessen durchsetzen, für die die anderen linsgerichteten Parteien nicht offen wären.

Auch die linsgerichteten Parteien wissen eventuell eine durch Bandmauer von der CDU/CSU abgeschirmte AfD zu schätzen, da diese Brandmauer ihnen die Mehrheiten in der politischen Ausrichtung sichert. Man stelle sich vor, die AfD würde verboten und deren Wähler kämen alle zur CDU/CSU, die so weit nun nicht entfernt liegt...

So sollte mit diesem Gutachten wohl vor allem Anti-Meinungsbildung betrieben werden. Wenn nun das Verfassungsgericht selbst diesem auf schwachen Beinen stehenden Gutachten hinsichtlich der als bundesweit gesichert rechtsextrem eingestuften AfD widerspricht, dann wurde der Bock zum Gärtner gemacht. Dann gibt es für die AfD kein Halten mehr. Dieses hastig in Auftrag gegebene Gutachten wäre vorher besser durchdacht von Frau Faeser eventuell niemals in Auftrag gegeben worden.

Das Problem hinter dem Erfolg der AfD wird damit auch nicht gelöst.

Man wird nicht drumherum kommen, die Wahlentscheidung von 10 Millionen Wählern zu respektieren und aufzuarbeiten, wenn man nicht möchte, dass die AfD in 2029 über 30 Prozent der Wählerstimmen für sich verbucht.