"Arbeitslos zu sein ist wie Arbeiten! Man muss sogar vorher Urlaub beantragen, wenn man wegfahren will!" - Stimmt das wirklich, oder ist diese Aussage Unsinn?!
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4 Antworten
Der zweite Teil stimmt. Drei Wochen Ortsabwesenheit im Jahr sind erlaubt, welche man beantragen muss. Oder besser gesagt anmelden, verweigert werden kann es ja nur in sehr wenigen Gründen. Ja, ist sonst blöd, wenn die etwas wollen und man weg ist. Natürlich müssen die das wissen.
Der erste Satz ist natürlich falsch, aber du darfst nicht ohne Genehmigung des JobCenters in Urlaub fahren.
Du bist nämlich arbeitssuchend. Somit musst du jederzeit erreichbar sein um dich zu bewerben oder vorzustellen.
Klar musst Du Urlaub beantragen.
Du bekommst ja eine Art Lohnersatz. Und Du musst auch täglich erreichbar sein
Du musst keinen Urlaub beantragen, wenn Du nicht arbeitest.
Aber wenn Du staatliche Leistungen in Anspruch nehmen willst, dann gelten für dich eben gewisse Regeln. So ist nunmal das System.