AfD Mitglieder müssen mit Entlassung rechnen?
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3 Antworten
Zunächst wird das ganze nur in der üblichen Meinungsblase reiteriert, es gibt keine seriöse Quelle für die Behauptung. Ich habe mir mal den Apollo-Artikel angeschaut, mir dann erst mal die Hände waschen müssen und nun:
Es geht überhaupt nicht um die AfD. Niemand hat direkt Mitgliedern der AfD mit Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gedroht. Es geht um einen Artikel, der auf einer Intranetseite der Bundespolizei, überschrieben mit „Kandidatur für eine gesichert rechtsextreme Partei? Keine gute Idee als Bundesbeamtin oder Bundesbeamter!“ veröffentlicht wurde. Dort wird darauf hingewiesen, das Engagement in einer rechtsextremen Organisation (genau so wie übrigens in einer linksextremen Organistation) zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis führen kann. Das ist nichts neues und hat übrigens dazu geführt dass in den 70er und 80er Jahren eine Reihe von DKP Mitgliedern nicht nur aus dem Schuldienst, sondern auch bei der Post oder der Bahn entlassen wurden. Das nannte sich
https://de.wikipedia.org/wiki/Radikalenerlass
Zwar wird dieser nicht mehr flächendeckend angewendet, aber es gilt immer noch
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__7.html
(der den alten § 35 BRRG ersetzt hat). Aus dem Artikel bei Apollo geht nicht hervor das und ob die AfD explizit genannt wird, aber sie wird eben nicht von diesem Verfahren ausgeschlossen. Das nun die AfD alle Anstrengungen unternimmt nicht nur in einigen Bundesländern sondern auch bundesweit gesichert rechtsextrem zu sein ist weder die Schuld der Bundespolizei noch die von Frau Faeser.
Ich halte es da inzwischen mit Fischer:
Die AfD ist eine rechtsradikale Partei und will es, soweit erkennbar, auch sein. Es wird nicht besser, wenn man sie als »in Teilen gesichert rechtsextrem« bezeichnet. Der sinnvolle Sprachgebrauch schützt vor Gedankenparalyse.
Ein kleiner, aber wichtiger Nachtrag: Das Thema ist nicht mal neu, aus den Jahren 2022 bzw. 2019 z.B.
https://www.juwiss.de/22-2022/
https://verfassungsblog.de/zur-parteimitgliedschaft-von-beamten/
Die Tatsache, dass die AfD nunmehr vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Prüffall behandelt wird, genügt für sich genommen ebenfalls noch nicht, dem Beamten die Verfassungstreue abzusprechen. Sie ist jedoch hinreichender Anlass, die Verfassungstreue von Beamten, die Mitglied der AfD sind, eigens zu prüfen.
usw.
Ich gehe davon aus das Frau Faeser überhaupt nichts von diesem Artikel wusste. Bei uns in der Firma sind im Intranet auch öfter Artikel der Personalabteilung die sich mit dem Verhaltenkodex auseinandersetzen und die darauf hinweisen dass Verstöße gegen den Verhaltenskodex bis zur Entlassung führen können. Die segnet nicht alle der Vorstand vorher ab.
Sollte das der Wahrheit entsprechen, würde ich das Befürworten. Immerhin haben sie ganz eindeutig gezeigt, das sie nichts von der freiheitlichen demokratischen Grundordnung halten. Solche Personen haben nichts in solchen Stellen zu suchen.
Allerdings habe ich bislang nichts von seriösen Quellen davon gehört.
Ich bis jetzt auch nicht. Außer den bekannten Nazimedien berichtet niemand darüber.
Und gerade du zeigst das du nichts von demokratie und dem grundgesetz verstehst. Aber klar, das sind ja die "bösen".
Bereits aus dem Jahr 2019
https://verfassungsblog.de/zur-parteimitgliedschaft-von-beamten/
Die Tatsache, dass die AfD nunmehr vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Prüffall behandelt wird, genügt für sich genommen ebenfalls noch nicht, dem Beamten die Verfassungstreue abzusprechen. Sie ist jedoch hinreichender Anlass, die Verfassungstreue von Beamten, die Mitglied der AfD sind, eigens zu prüfen.
Was hat das mit "undemokratisch" zu tun? Es zeigt eher das du nichts von dem was als "wehrhafte Demokratie" bezeichnet wirst verstehst.
Frau Faeser will viel machen wenn der Tag lang ist, aber wer sagt mir denn ob nächsten Monat diese Frau noch im Amt ist? da ist nämlich Bundestagswahl und es werden die Karten neu gemischt, deswegen würde ich mich nicht mit solchen Meldungen verrückt machen.
Egal welche Regierung nach den Neuwahlen ins Amt kommt, § 7 BeamtStG gilt weiterhin. Ob Frau Faeser den Artikel auf den alle obigen rechten Meinungsblasen Bezug nehmen überhaupt kannte wage ich zu bezweifeln. Weiter geht es in dem betreffenden Artikel nicht um "die AfD", es ist lediglich so dass scheinbar "die AfD" das Etikett "rechtsextreme Partei" auf sich bezieht. Ich frage mich nur warum...
Immerhin ist das ein fast sicheres Eingeständnis des eigenen Rechtsextremismus.