Steuerrückerstattung vom Finanzamt direkt an die Unterhaltsvorschusskasse weitergeleitet, obwohl mein Mann weit unter Selbstbehalt verdient, ist dies rechtens?

In den letzten 2 Jahren wurde unsere Steuerrückerstattung immer direkt an die Unterhaltsvorschusskasse weitergeleitet.

Zum Verständnis:Wir sind eine Patchworkfamilie, mein Mann hat 2 Kinder aus früheren Beziehungen, ich habe ein  Kind aus einer früheren Beziehung und wir haben ein gemeinsames Kind und sind verheiratet. Mein Mann arbeitet in Teilzeit 20 Std. (in seinem Beruf hat er bisher nichts anderes gefunden und aufgrund seines Alters sind wir froh, dass er überhaupt was hat) und ich arbeite auf 30 Std. Mein Mann verdient gerade mal 580€, zahlt aber 50€ Unterhalt an das eine Kind, da er aufgrund der Entfernung keinerlei Kontakt zu ihm hat. Sein anderes Kind kommt regelmäßig zu uns zu Besuch, dafür zahlen wir auch immer die Fahrtkosten, da auch dieses Kind 180km entfernt wohnt.

Beide Kinder bekamen von der Unterhaltsvorschusskasse die gesetzmäßigen 6 Jahre Unterhalt, da mein Mann nicht in der Lage war, aufgrund seines geringen Einkommens diesen zu bestreiten (teilw. war er in Elternzeit, bei beiden Kindern hatte er die ersten 3 Jahre gar kein Einkommen, da er Hausmann war und danach war das Einkommen immer weit unter dem Selbstbehalt).

Natürlich verlangt die Unterhaltsvorschusskasse das Geld zurück, aber bei seinem Verdienst ist das mit 2 Kindern einfach nicht möglich.Da auch ich nicht gerade die Welt verdiene , reicht es gerade so zum Leben und wir bekommen jedes Jahr eine Steuerrückerstattung zwischen 200-300€. Leider wurde diese in den letzten 2 Jahren verwehrt, obwohl wir das Geld auch gut brauchen könnten.

Ist dies Rechtens? Immerhin sind wir trotz der Steuerrückerstattung immer noch weit unter dem Selbstbehalt. Was können wir dagegen tunt? Einspruch einlegen, aber mit welcher Begründung? Gibt es. vll. Paragraphen,Gesetzestexte die ich anwenden kann?  Wann verjähren die Unterhaltsvorrauszahlungen? Immerhin sind diese bei 2 Kindern fünfstellig und so sehe ich bis an mein Lebensende keine Steuerrückerstattung mehr.

Danke für eure Antworten! 

Kindesunterhalt, Steuerrückerstattung

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