Steuererklärung Elster authentifiziert?
Eine Freundin hat für mich meine Steuererklärung über ihren authentifizierten Elster-Account gemacht (wir wohnen nicht an gleicher Anschrift und haben nicht den gleichen Nachnamen). Das ganze ist jetzt 10 Wochen her. Ich habe heute beim Finanzamt angerufen und er meinte er hat von mir nichts vorliegen und hat mich darauf verwiesen, dass ich die komprimierte Steuererklärung unterschrieben ans Finanzamt schicken soll.
Die Frage ist jetzt, warum muss ich eine komprimierte Steuerklärung unterschreiben und wegschicken obwohl das ganze von einem authentifizierten Elster abgeschickt wurde?
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen :)
2 Antworten
Gem. § 87d (1) AO (Abgabenordnung) können für die Übermittlung der Steuererklärungen Dritte beauftragt werden; dies kann jede beliebige Person sein - es muß also keine Person sein, die zur Steuerberatung befugt ist oder unentgeltliche Hilfe leisten darf (z. B. Ehepartner, nahe Angehörige).
Daher darf man die Steuererklärungen anderer Personen über sein Elsterzertifikat übermitteln - hierbei sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das nur für den reinen Übermittlungsvorgang gilt - die Mithilfe bei der Steuererklärung selbst ist weiterhin Personen, die nicht dazu befugt sind, nicht gestattet.
Das Finanzamt müsste also eine entsprechend übermittelte Steuererklärung akzeptieren - aber hier scheint etwas wohl nicht funktioniert zu haben, da ja die Steuererklärung beim Finanzamt nicht vorliegt - ggf. die Übermittlungsbestätigung beim Finanzamt vorlegen oder noch einmal senden bzw. eine nicht authorisierte Übermittlung machen.
Ab dem Veranlagungsjahr 2020 darf nur noch per Zertifikat übermittelt werden - das andere Programm wird dann eingestellt.
Weil deine Freundin das nicht einfach über ihren Account einreichen kann.
Außerdem passiert vor Ende Februar da sowieso nix, weil erst da die Daten bei den FA vorliegen (sofern es die Erklärung für 2018 ist)
Nené das ist die Erklärung von 2017. Die haben wir am 1.11 weggeschickt.
Na dann schick ich doch morgen mal die komprimierte unterschrieben zum Finanzamt :)
- Danke war falsch
Die Steuererklärung darf von jeder Person übermittelt werden und man darf für andere Personen übermitteln (§ 87 d (1) AO) auch wenn man ansonsten nicht zur Steuerberatung oder zur unentgeltlichen Hilfeleistung befugt ist.