Eine zugegebenermaßen abwegige Frage, aber dennoch eine, die lösbar sein sollte: Ist es möglich, dass Pfandflaschen vom Jobcenter (oder Sozialamt) als Vermögen angerechnet werden? Also, z.B. angenommen, jemand beantragt Hartz IV, und der Außendienst macht einen "Hausbesuch" (diese anmaßende und freiheitsberaubende Maßnahme soll ja mittlerweile des öfteren erfolgen), wühlt alle Schränke durch, geht in alle Zimmer, und findet irgendwo in der Wohnung oder dem Haus eine größere Ablagerung von Pfandflaschen, sagen wir mal, mindestens mehrere hundert. Jetzt wird das natürlich irgendwie ausgerechnet, gezählt, oder zumindest geschätzt. Also z.B. ca. 400 Platik-Pfandflaschen im Wert von je 0,25 €. Das wären ja 100€. Wenn derjenige, der Hartz IV beantragt hat, das Schonvermögen so gut wie ausgereizt hat, würden diese Pfandflaschen dann offiziell das Schonvermögen überschreiten? Oder zumindest zum Schonvermögen addiert werden? Also, wenn er 2500 € hatte, dann hat er jetzt offiziell 2600 €?
Ein etwas anderer, gewöhnlicherer und realistischer Fall: Es kommt ja des öfteren vor, dass etliche arme Menschen, inbes. Bezieher von Hartz IV oder Grundsicherung, in Innenstädten und an anderen Orten Pfandflaschen auflesen, sofern sie welche finden, die niemand mehr braucht, und diese dann in Supermärkten abgeben, um Pfandbons zu erhalten, die man an der Kasse einlösen kann. Falls das Jobcenter dies erfährt, könnte es die gesammelten Pfandflaschen als Einkommen anrechnen, und wenn ja, wie?