Könnte das Jobcenter Pfandflaschen theoretisch anrechnen?

Eine zugegebenermaßen abwegige Frage, aber dennoch eine, die lösbar sein sollte: Ist es möglich, dass Pfandflaschen vom Jobcenter (oder Sozialamt) als Vermögen angerechnet werden? Also, z.B. angenommen, jemand beantragt Hartz IV, und der Außendienst macht einen "Hausbesuch" (diese anmaßende und freiheitsberaubende Maßnahme soll ja mittlerweile des öfteren erfolgen), wühlt alle Schränke durch, geht in alle Zimmer, und findet irgendwo in der Wohnung oder dem Haus eine größere Ablagerung von Pfandflaschen, sagen wir mal, mindestens mehrere hundert. Jetzt wird das natürlich irgendwie ausgerechnet, gezählt, oder zumindest geschätzt. Also z.B. ca. 400 Platik-Pfandflaschen im Wert von je 0,25 €. Das wären ja 100€. Wenn derjenige, der Hartz IV beantragt hat, das Schonvermögen so gut wie ausgereizt hat, würden diese Pfandflaschen dann offiziell das Schonvermögen überschreiten? Oder zumindest zum Schonvermögen addiert werden? Also, wenn er 2500 € hatte, dann hat er jetzt offiziell 2600 €?

Ein etwas anderer, gewöhnlicherer und realistischer Fall: Es kommt ja des öfteren vor, dass etliche arme Menschen, inbes. Bezieher von Hartz IV oder Grundsicherung, in Innenstädten und an anderen Orten Pfandflaschen auflesen, sofern sie welche finden, die niemand mehr braucht, und diese dann in Supermärkten abgeben, um Pfandbons zu erhalten, die man an der Kasse einlösen kann. Falls das Jobcenter dies erfährt, könnte es die gesammelten Pfandflaschen als Einkommen anrechnen, und wenn ja, wie?

Recht, Sozialrecht, ALG, Grundsicherung, Jobcenter, Jura, Schonvermögen, Wirtschaft und Finanzen
Habe zwei Fragen zum drohenden Hartz 4 Bezug. Geld und Auto vorher in "Sicherheit" bringen?

Hallo, ich habe mal zwei Fragen. 1. Zur Zeit beziehe ich (ledig und allein lebend) ALG 1. Im schlimmsten Fall beziehe ich ab Mitte März 2016 Hartz IV. Zu dem Zeitpunkt wäre ich 41 Jahre alt. Wenn ich das richtig verstanden habe wäre mein Schonvermögen 41x150 Euro = 6150,- Euro + 750,- Euro (Freibetrag für notwendige Anschaffungen) also insgesamt 6900,- Euro. Zur zeit habe ich noch 10.200 Euro auf meinem Sparbuch. Wird der Vermögensstand dann auch erst wirklich am Tag der Antragstellung berücksichtigt oder sollte ich bereits jetzt schon 3300,- Euro bar abheben ? Das Sparbuch ist ein Direktbank Sparbuch, alle Ein und Auszahlungen laufen über mein Girokonto und ich hab gelesen das das Amt bei Antragsstellung die Kontoauszüge der letzten 6 Monate anfordern kann. Oder ist das egal wenn die die Umbuchung und anschließende Barabhebung auf den Kontoauszügen sehen ? Weiß ja nicht ob die dann nachgewiesen haben wollen wo das Geld hin ist. 2. Man darf ja einen PKW mit einem Wert von ca. 7500,- Euro besitzen. Mein Wagen hat, Stand heute, einen ca. Verkaufspreis von 12.400,- Euro, also wäre er auch im März 2016 noch weit über den 7500,- Euro. Reicht es den Wagen auf jemand anderen anzumelden und die Versicherung weiter über mich laufen zu lassen oder muss auch die Versicherung auf meinen Namen beendet werden? Und zu welchem Zeitpunkt? Reicht theoretisch auch 1 Monat vor Antragsstellung ? Sorry das ich so dumm frage, aber bisher hatte ich mit sowas noch nie was zu tun. Danke schon einmal für Eure Antworten.

ALG, ALG II, ARGE, Hartz IV, Schonvermögen, Vermögen, Sparguthaben

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