Grundsicherung auch bei Heimunterbringung möglich?

5 Antworten

Nachdem alles Vermögen aufgebraucht ist zahlt das Sozialamt den Heimplatz in voller Höhe. Sprich Pflegegeld+Rente+Rest vom Amt= bezahlte Heimplatzkosten. Allerdings wird das Amt versuchen das Geld von den Kindern, falls vorhanden, wiederzubekommen. Hier gibt es bald aber eine Neuregelung, im aktuellen Koalitionsvertrag ist vereinbart das Kinder, wie bei der "Grundsicherung im Alter" erst ab einem Jahresinkommen von 100000€ Brutto zu Kasse gebeten werden können. Vermögen ist Irrelevant. Die 100000€ beziehen sich zudem hierbei nur auf die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen Kindes das Einkommen des Partners bleibt unberücksichtigt.

Bis diese Regelung in Kraft tritt gilt bei Pflegeheimfällen weiterhin die Ermittlung des bereinigten Nettos mit Freibeträgen über die Rechtswahrungsanzeige.

adrian1980 
Fragesteller
 27.04.2018, 13:43

Und was ist mit dem Schonvermögen von 5000€, welches der Angehörigen zusteht? Dass darf Sie doch auch bei Heimunterbringung als eiserne Reserve behalten, oder nicht?

Speckbulle  27.04.2018, 13:55
@adrian1980

Klar gesetzliches Schonvermögen ist Schonvermögen wenn gesetzlich verankert. Wollte oben nicht auf jeden Freibetag eingehen, sorry ;-). Die 100.000€ Kiste dient jedenfalls zum Schutz der Kinder vor der Zahlung vor Elternunterhalt.

Man kann nur eines von beiden beziehen, entweder Grundsicherung im Alter oder bei voller dauerhafter Erwerbsminderung !

Kommt die Frau ins Pflegeheim, dann muss das Sozialamt neu prüfen, denn dann geltend nicht mehr die 100.000 € Brutto Jahreseinkommen, sondern z.B. bei einem Single derzeit 1800 € bereinigtes Nettoeinkommen pro Monat.

Speckbulle  27.04.2018, 13:04

Ändert sich wohl bald im Koalitionsvertrag ist vereinbart das die 100.000 € Freigrenze der Kinder bald auch für Pflegefälle gelten sollen.

Hi,

Wenn Sie Sozialhilfe bekommt dann wirst du ja nicht belangt. Sonst wärst du auch jetzt mit im Boot.

Wenn Sie die Heimkosten nicht vollständig mit Vermögen/Einkommen bezahlen kann, wird auch hier der Staat eingreifen.

Privatvermögen der Dame wird bis auf 2600€ aufgebraucht

Um dass du zum Regress gebeten wirst, musst du ein Einkommen von 100000€ p. A. vorweisen.

Grundsicherung gibts schon. Aber Pflegekosten haben damit nicht viel zu tun. Zumindest nicht so, wie du das meinst.

Da gilt die Unterhaltspflicht der Angehörigen.

meines wissens werden da auch die angehörigen mit ins boot genommen.

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