Kann man jemanden wegen Körperverletzung Anzeigen wenn derjenige Bonbon-Ähnliche Objekte in eine Schale legt und jemand daraufhin eins isst?
Jeder weiß das traditionell (Gratis)-Bonbons oft in Glasschalen an Rezeptionen, Schreibtischen oder Kassen präsentiert werden. Falls jetzt aber Bonbon-Ähnliche Objekte in eine Schale gelegt werden z.B. Glassteine, muss man doch davon ausgehen das viele denken es handelt sich hier um eine "typische Bonbon-Schale".
Wenn eine Person jetzt ein Bonbon-Ähnliches Objekt runterschluckt, könnte diese Person denjenigen Anzeigen wegen Körperverletzung? Oder wegen etwas ähnlichem? Wenn jemand einen großen Stein von der Autobahn wirft und niemanden trifft würde der bestimmt trotzdem von der Polizei mitgenommen!
Danke für eure Antworten.