Wie kann die RV schreiben, dass mein Antrag auf LTA bereits beschieden ist und damit das Verwaltungsverfahren abgeschlossen ist, wenn Widerspruch noch läuft?

Ich möchte kurz zeitlich darstellen was passiert ist.

1.    ich musste zu einem Gutachter bei der Rentenversicherung weil ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt habe.

2.    Mit dem Gutachten war ich nicht einverstanden und habe am 16.6.20 Beschwerde eingelegt.

3.    Am 13.7.20 erhielt ich ein Schreiben, dass die RV es bedauert, dass ich Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens habe, weil da u.a. drin stand, dass ich ein Praktikum beim Fernsehen gemacht habe, was nicht stimmt und dass ich Medienwirtschaft studiert habe, was ebenfalls nicht stimmt. Es war total schlampig erstellt und es fehlt sogar eine komplette Zeile.

4.    Jedenfalls habe ich gleich am 18.7.20 auf das schreiben vom 13.7.20 nochmals nachgehakt und nochmals meine Beschwerde vertieft..

5.    Am 14.7.20 habe ich ein Bescheid bekommen wo ich binnen 1 Monats Widerspruch einlegen kann. Den Widerspruch habe ich gestern am 24.7.20 eingelegt.

6.    Heute mit Schreiben vom 22.7.20 erhalte ich ein Schreiben wo drin steht, dass wir es bedauern, das unser Schreiben vom 13.07.20 sie nicht zufriedenstellt. Nach neuerlicher Prüfung der Angelegenheit können wir zu keiner anderen Bewertung ihrer Kritikpunkte kommen, als bereits in unserem letzten Schreiben dargelegt. (Anm.: In dem letzten Schreiben stand nur dass die Gutachter sehr sorgfältig und gewissenhaft arbeiten). Jetzt steht noch: "Des weiteren ist Ihr Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bereits beschieden und damit das Verwaltungsverfahren abgeschlossen".

Warum schreiben die, dass das Verwaltungsverfahren beschieden ist, wenn ich ein Schreiben mit Datum 14.7.20 bekommen habe wo ich einen Monat gegen Widerspruch einlegen kann und gestern Widerspruch eingelegt habe?

Was heisst das genau "Verwaltungsverfahren beschieden". Wie können die das beschieden haben, wenn der Widerspruch noch 2 Wochen läuft?

 

Rente, Recht, Sozialrecht, Beschwerde, Umschulung, Widerspruch, LTA
Umschulung (LTA) zum Erzieher bei der deutschen Rentenversicherung nicht möglich?

Hallo Comunitiy, Folgende Sache: Bei einem privaten Unfall 2013 habe ich mir das linke Handgelenk gebrochen. Seit dem kann ich in meinem "zuletzt ausgeübten Beruf" als Koch nicht mehr arbeiten. Erst kam Krankengeld, dann Arbeitsamt, dann Reha, dann ALGII. Antrag auf LTA habe ich endlich( nach ganz viel Nervenkrieg und Wiederspruch) bei der DRV genehmigt bekommen. Während meiner "freien" Zeit habe ich mich schon mal beruflich neu orientiert und kann mir richtig gut vorstellen als Erzieher zu arbeiten. Ich habe auch schon einiges dafür getan. Arbeitspsychologisches Gutachten des Arbeitsamtes, Berufsinterreseninventar mit Berufsempfehlung und Ergebnisrückmeldung K2 (ebenfalls AA). Bei der Fachschule für Erzieher habe ich mich vorsorglich auch schon mal beworben. Sämtliche Tests und Vorbereitungen weisen darauf hin, das Erzieher für mich eine durchaus positive Berufswahl darstellt und meinen Interressen und Neigungen entspricht. Sogar den Schulplatz habe ich (wiedererwartend) sofort bekommen. Bis dahin alles kein Problem. Das AA hat mich in allen Belangen unterstützt und beraten, bis hin zum ausdrucken der Bewerbungen für die einzelnen Erzieherschulen. Nun kommt die Rentenversicherung daher und sagt mir bei der Reha-Beratung im zweiten Satz: "Tut mir Leid, aber wir Schulen nur zweijährige Berufe -oder Berufe die auf zwei Jahre verkürzt werden können- um. Sämtliche Sozialpädagogischen Berufe dauern aber 3 Jahre für eine fundierte Ausbildung. Nun meine Frage(n): Wird seit neuestem kein Mensch mehr als Erzieher umgeschult? Wieso kann das Arbeitsamt so eine Umschulung genehmigen und die DRV nicht? Die sollten doch in dem Fall (was Leistungen angeht) gleiche Chancen bieten. Habe ich was übersehen? Umschulungen, wie in meinem Fall, sind bestimmt nicht freiwillig angeregt. Warum wird mir mein Wunschberuf (für den ich dann auch noch sämtliche Vorraussetzungen nebst Interresse erfülle) verweigert? Nur weil die DRV nicht schafft, was das Arbeitsamt kann, und ich das Pech habe zu lange in die DRV eingezahlt zu haben, darf ich jetzt irgendeinen Beruf lernen (und 30 Jahre darin arbeiten), der mich eigentlich gar nicht Interressiert? Hat vielleicht einer von euch noch eine Idee oder einen Hinweis, was ich machen kann, um meinen "zweiten" Wunschberuf doch noch zu lernen. Kann ja sein das selbst meine Reha-Beraterin nicht alles weis. Ich bin ein klein wenig verzweifelt, gebe aber noch nicht auf. Vielen Dank schon mal für eure Antworten

DRV, Erzieher, Umschulung, LTA

Meistgelesene Beiträge zum Thema LTA