Hallo zusammen,
ich bin vollkommen verwirrt im deutschen Steuersystem und bitte daher um eure Hilfe:
Meine Situation: Ich habe 2020 Abitur gemacht und im WS 20/21 ein halbes Jahr studiert, musste das Studium wegen Krankheit und Corona aber abbrechen. Im Oktober 2021 fange ich dasselbe Studium erneut an. In der Zwischenzeit (April bis Juli/August ) bin ich als Gasthörer eingeschrieben und höre mir eine Vorlesung an, die ich mir anrechnen lassen kann (ist aber kein Vollzeitstudium / bin nicht immatrikuliert).
Nun würde ich gerne nebenbei arbeiten. Ein Werkstudentenjob geht ja nicht, aber was ist mit Minijobs: Da darf man ja nicht über 450€/Monat kommen. Aber das gilt doch nur aufs Jahr gerechnet oder? Also wenn ich 4 Monate zwei Minijobs habe aber in den restlichen Monaten gar nicht arbeite, ist das doch auch okay?
Und wenn ich jetzt bei einer Firma für 15 Stunden pro Woche festangestellt bin, aber auch hier nur 4 Monate arbeite, und insgesamt mit einem Minijob unter den Steuerfreibetrag von 9744€ komme, dann kann ich doch auch ,,alles behalten“ oder? Oder wird mir dann bei der Festanstellung schon Steuer abgezogen und ich bekomme sie dann im Folgejahr durch die Steuererklärung zurück, weil ich zeige, dass ich übers Jahr gesehen unter dem Freibetrag war?
Wie ist das dann mit den Versicherungen? Ich bin bei meinem Vater mit Privatversichert, aber von Renten und Arbeitslosenversicherung habe ich gar keine Ahnung...
vielen Dank!!!